Da außer der Klägerin keine weiteren Zeugen geladen waren, diente die von Richterin Katrin Weinert geleitete Verhandlung der detaillierten Aufnahme ihrer Zeugenaussage. Der Angeklagte entschied sich in der Verhandlung zum Schweigen.
Knapp zwei Jahre lang, zwischen 2012 und 2014, führten der 38-jährige Angeklagte und die Klägerin eine Beziehung. Sie soll bereits kurz nach Beginn immer wieder von gewalttätigen Übergriffen geprägt gewesen sein. So formulierte es zumindest die Zeugin: „Ungefähr nach fünf Monaten ging es los.“ In den folgenden Monaten sei es immer wieder zu Übergriffen gekommen, daran hätten auch eine schwierige Schwangerschaft und die Geburt des gemeinsamen Kindes nichts geändert. Gegenüber dem Gericht war unter anderem die Rede von Schlägen, Würgen und Tritten.
“Er hat immer gesagt, ich wäre sonst für seine Abschiebung verantwortlich."
Die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten erzählt, wie der sie zum Schweigen brachte.
Auch Beleidigungen, Einschüchterung und ein vehementes Unter-Druck-Setzen wirft die 31-Jährige ihrem ehemaligen Lebensgefährten vor. So habe er sie immer wieder dazu gebracht, den wahren Grund ihrer Verletzungen zu verschleiern. „Er hat immer gesagt, ich wäre sonst für seine Abschiebung verantwortlich“, erklärte die Zeugin, die sehr detailliert und sichtlich bewegt von den mutmaßlichen Übergriffen berichtete. In einigen Fällen soll auch das gemeinsame Kind anwesend gewesen sein. Um das Vergangene besser zu bewältigen, sei die Frau in psychotherapeutischer Behandlung.
Die Verteidigung kritisierte, dass außer der Klägerin keine weiteren Zeugen geladen waren. Schließlich gehe es nicht zuletzt auch darum, die Glaubwürdigkeit der Zeugin zu belegen. Richterin Weinert gab allerdings zu bedenken, dass Aussagen, die auf Hörensagen beruhen, der Urteilsfindung nicht unbedingt zuträglich seien.
Bevor die Verhandlung vertagt wurde, einigten sich Gericht, Staatsanwaltschaft, Anklage und Verteidigung darauf, zur kommenden Verhandlung weitere Zeugen zu laden. Darunter sind unter anderem Freundinnen der Klägerin, die von den Vorfällen wussten, der Vermieter, der auf einen Streit des ehemaligen Paares aufmerksam wurde, sowie Mitglieder aus der Familie des Angeklagten und ehemalige Arbeitgeber. Die offizielle Verhandlung wird nach einem Sprungtermin am 22. Dezember am 12. Januar 2018 fortgesetzt.