Neuwied/Koblenz. Mit der dritten Fassung des Geständnisses des 32-jährigen Angeklagten ist nach drei Monaten Verhandlungsdauer der Prozess um den Verkauf gefälschter Luxushandtaschen gegen den Neuwieder zu Ende gegangen.
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Das Urteil: drei Jahre Haft wegen der gewerbsmäßigen, strafbaren Verletzung von Gemeinschaftsmarken. Es ging um Handtaschen der von Yves Saint Laurent, die der Angeklagte zwar bei einem ehemaligen Sub-Sub-Unternehmer des Nobelhauses in Auftrag gab, dabei war ihm aber bewusst, dass es sich nicht um autorisierte Originale handelte.