Kreis Neuwied/Koblenz
Prozess: Minderjährigen für Deals mit Drogen in Kreisen Neuwied und Ahrweiler eingespannt?
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Kreis Neuwied/Koblenz. „Ich bin reiner Konsument, kein Dealer“: Mit diesen Worten hat ein 34-jähriger Angeklagter aus dem Kreis Neuwied alle Vorwürfe abgestritten, die ihm die Staatsanwaltschaft Koblenz zur Last legt. Demnach soll er im Zeitraum von September 2019 bis April 2020 in zwei Fällen Marihuana an Minderjährige verkauft sowie in einem Fall Cannabis-Kekse und -muffins einem Minderjährigen überlassen haben. Die Staatsanwaltschaft nannte als Tatorte unter anderem Neuwied, Remagen und Bonn.

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Außerdem habe er in mindestens 14 Fällen seine gewinnbringenden Drogengeschäfte von einem Minderjährigen durchführen lassen, um einer eigenen Bestrafung zu entgehen. Zu diesem Zweck sei er gemeinsam mit dem Minderjährigen mit dem Zug zu seinem Dealer gefahren, man habe dann die Portionierung gemeinsam vorgenommen. Sodann sei der Verkauf – wiederum zum Teil an Jugendliche – gegen eine geringe Entlohnung durch den Minderjährigen erledigt worden.

Der 34-Jährige machte es der Vorsitzenden Richterin Monika Fay-Thiemann trotzdem nicht gerade leicht. Zwar äußerte er sich sehr eloquent, aber auch recht unstrukturiert und weitschweifig. Für ihn lagen die Gründe dafür in seiner Biografie, die er ausführlich darlegte. Verfahrensrelevant dürften hier eine Abhängigkeit von Alkohol und Drogen sein, in diesem Fall früher Amphetamin und Ecstasy. Diese konsumierte der Mann nach seinen Angaben, weil er viele Jahre in der Gastronomie tätig war und „Höchstleistung bringen“ wollte. Danach kamen synthetische Cannabinoide, fälschlich so genannte Legal Highs, aber auch Cannabis. Dies konsumierte er aus „medizinischen Gründen“, zur eigenen Schmerztherapie. Er gibt zu, an bestimmten Treffpunkten der Region auch öfters Drogen in Gruppen konsumiert zu haben, allerdings bestreitet er jegliche Verkaufsaktivitäten.

Für die Zeit, in der er mit dem Minderjährigen per Zug etliche Male nach Bonn gefahren sein soll, berichtete er, zu diesem Zeitpunkt in einem Wohnheim in Leutesdorf gewohnt zu haben. Dort habe er regelmäßig das Mittag- und Abendessen ausgegeben, die übrige Zeit sei er in der Wäscherei beschäftigt gewesen.

Die Verteidigung stellte den Antrag, den zuständigen Sozialarbeiter als Zeugen zu laden. Nach Bonn sei er höchstens gelegentlich zu privaten Einkäufen oder Besuchen gefahren. Seinen Eigenbedarf habe er im Kreis Ahrweiler gedeckt, aber auch hier nicht bei einem festen Dealer, sondern wechselnd an einschlägigen Treffpunkten. Der forensisch-psychiatrische Gutachter Dr. Gerhard Buchholz hatte im Vorfeld keine Möglichkeit, mit dem Angeklagten zu sprechen, jetzt erklärte sich der Mann aber bereit, sich explorieren zu lassen. Dies hätte zu einer Verschiebung des Prozesses führen können, somit zu einer längeren Untersuchungshaft, zum Glück für den 34-jährigen konnte ihm der Sachverständige aber einen sehr zeitnahen Termin anbieten. Bisher sind zwei weitere Verhandlungstage angesetzt.

Von unserem Mitarbeiter Thomas Krämer

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