Missbrauch nach Alkohol- und Drogenkonsum? Angeklagter muss psychiatrisch begutachtet werden
Prozess: Frau wirft Ex-Freund wiederholte Vergewaltigung vor

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Kreis Neuwied. Es sind schwere Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft Koblenz gegen einen 39-Jährigen aus dem Landkreis Neuwied erhebt. So soll er in einem Ort in der Verbandsgemeinde Dierdorf seine damalige Lebensgefährtin mehrfach vergewaltigt haben. Angeklagt sind sechs Fälle zwischen Mai und August 2017. Besonders dramatisch ist hierbei der letzte Fall. Hier soll er in der Nacht zum 23. August die Frau zuerst in einer Sackgasse am Ortsrand an und auf ihrem eigenen Pkw zum Sex gezwungen haben und sich danach in der gemeinsamen Wohnung noch einmal an ihr vergangen haben.

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Der 39-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Seine damalige Freundin (47) sieht das anders. Als Zeugin beschrieb sie detailreich die schmerzhaften Geschehnisse dieser Nacht. Darüber hinaus bekräftigte sie weitere Vorwürfe. So habe der Mann sie eingesperrt und ihr das Auto und ihre Bankkarte weggenommen. „Ich durfte das Haus nicht verlassen“, berichtete sie. Zu der letzten Vergewaltigung sei es gekommen, nachdem sie versucht hatte, zu Fuß in einen Nachbarort zu flüchten, wo ihr Exmann und ihre Kinder lebten. „Immer wenn er besoffen war oder auf Drogen, hat er mich vergewaltigt“, erläuterte die Frau. Auch in der bewussten Nacht sei er „richtig besoffen“ gewesen. Zumindest den übermäßigen Alkoholkonsum hatte der Angeklagte eingeräumt. „So eine Kiste Pils am Tag, wenn ich mich habe gehen lassen“, bekannte er freimütig. Aber nicht etwa regelmäßig. „Nein, nur so zwei, dreimal die Woche“, lautete seine verblüffende Definition. Dazu Jägermeister. „Und Cannabis. Gelegentlich.“ Was in diesem Zusammenhang „gelegentlich“ heißt, blieb vorerst offen, denn genau hier endete dann nach gut zwei Stunden die Verhandlung vorzeitig.

Für die Richterinnen Michel und Repar wurde klar, dass es für den Prozess unabdingbar ist, den Angeklagten forensisch-psychiatrisch begutachten zu lassen, zumal er wohl bereits mehrere Aufenthalte in der Psychiatrie beziehungsweise einer Entzugsklinik hinter sich hat. Ein solcher Auftrag lag bisher nicht vor. Jetzt wird die Staatsanwaltschaft ihn erteilen und einen Sachverständigen hinzuziehen, der nicht zuletzt die mögliche Schuldfähigkeit des Angeklagten prüfen wird. Somit wurde der Prozess ausgesetzt, er wird an einem noch zu benennenden Termin noch einmal von vorne beginnen.

Thomas Krämer

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