Beim ersten Schnee-Einsatz in der vergangenen Woche gab es an einigen Stellen, besonders in Irlich und Feldkirchen, Probleme. Teamleiter Kai Poveleit sagt: „Wir sind machtlos, wenn Autos so abgestellt werden, dass wir mit den Räumfahrzeugen nicht durchkommen.“
Nötig ist eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,5 Meter, informieren die SBN in einer Pressemitteilung. Oft werde vergessen, dass die Fahrzeuge mit den Räumschildern in engen Straßen ohnehin schon Schwierigkeiten haben.
Sind Straßen oder Kreuzungen zugeparkt, kann es vorkommen, dass plötzlich ganze Straßenzüge für die SBN nicht mehr erreichbar sind: „Die Beschwerden kommen dann bei uns an. Wir verstehen das, können aber nicht helfen.“
Klar und durch die Satzung geregelt ist: „Das Räumen und Streuen der Hauptverkehrsstraßen übernehmen grundsätzlich die SBN“, sagt der Geschäftsfeldleiter. Auf Gehwegen sind dagegen bis auf wenige Ausnahmen die Anwohner zuständig.
Zu diesen Ausnahmen gehören wenige Straßen im Kern der Innenstadt: Sie gehören zu den – teureren – Reinigungsklassen 4 bis 6. In allen anderen Straßen zahlen die Anwohner niedrigere Gebühren, sind aber für Kehricht, Unkraut oder Laub und im Winter eben auch bei Eis und Schnee zuständig.
Eine Besonderheit gibt es auch bei den Straßen: „Hinterlieger“, die nur via Stichstraße an den für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßenhauptzug angeschlossen sind, müssen nicht nur vor ihrem Grundstück die Gehwege, sondern auch die Straßen selbst reinigen oder räumen. Bewohnen die Eigentümer nicht selbst ihr Haus, dann sind die Mieter in der Pflicht.
Im Winter sind Gehwege auf einer Breite von 1,5 Meter schnee- und eisfrei zu machen. Dabei gelte der Grundsatz: Erst räumen, dann streuen. Natürlich verbietet es sich, die weiße Pracht einfach auf die Fahrbahn zu schaufeln, betonen die SBN.
Nachfragen erreichen die SBN häufig von Menschen, die es aufgrund einer Einschränkung nicht mehr schaffen, die Straßen selbst zu reinigen. Das entlässt sie das aber nicht aus der Verantwortung.
In solchen Fällen sei Nachbarschaftshilfe gefragt, oder man müsse einen Dienstleister beauftragen. In diesem Fall sollte man darauf achten, dass dieser vertraglich haftet, wenn jemand zum Beispiel auf dem Gehweg wegen Glätte stürzt, raten die SBN.
red