Mann aus dem Kreis mit pornografischen Interessen verging sich an der eigenen Tochter
Pornografie: Vater aus dem Kreis Neuwied missbrauchte Tochter – zu Haftstrafe verurteilt

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Kreis Neuwied. Es war ein recht langer Prozess vor dem Landgericht Koblenz, der allerdings in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Selbst die Plädoyers und auch die Urteilsverkündung standen nach mehreren Prozesstagen unter diesem Vorbehalt. Das ist angesichts dessen, was da verhandelt worden ist, sinnvoll.

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Der Angeklagte hatte seine Taten etwa mit Videos dokumentiert

Denn gerade in Missbrauchsprozessen geht es um den Schutz der Opfer, in diesem Fall eines Kindes, dem der eigene Vater laut Gericht Furchtbares angetan hat. Die Übergriffe des Schutzbefohlenen sind anschließend sogar Gegenstand pornografischer Fotos und Videos geworden.

Worum ging es in dem hinter verschlossenen Türen gelaufenen Verfahren genau? Einem 37-jähriger Angeklagten aus dem Kreis Neuwied wurde von der Staatsanwaltschaft Koblenz zur Last gelegt, in der Zeit vom Januar bis April 2022 in fünf Fällen seine eigene Tochter schwer sexuell missbraucht zu haben. Darüber hinaus hat der Angeklagte mit Fotos und Videos seine Taten dokumentiert, sich weitere kinderpornografische Bilder verschafft und sich somit im Herstellen kinderpornografischer Inhalte in elf sogenannten tateinheitlichen Fällen schuldig gemacht.

Jetzt hat ihn die Strafkammer um die Vorsitzende Richterin Annegret Werner zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Die genaue Begründung des Gerichts lautet: „Der Angeklagte ist schuldig des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in kinderpornografischer Absicht in fünf tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit dem Herstellen kinderpornografischer Inhalte in elf tateinheitlichen Fällen und in Tateinheit mit dem Besitz kinderpornografischer Inhalte und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in kinderpornografischer Absicht sowie des Erwerbs kinderpornografischer Inhalte in Tateinheit mit Beschaffung kinderpornografischer Inhalte in sechs Fällen.“

Mann lehnte vor Gericht ein umfängliches Geständnis ab

Welche Einzelheiten an den einzelnen Prozesstagen Gegenstand der Verhandlungen waren, ist nicht öffentlich geworden. Das gilt auch in der Frage, wie sich der Angeklagte vor Gericht verhalten hat. Auch als das Urteil gesprochen war, waren die Informationen für die Öffentlichkeit eher rar.

Am vorletzten Prozesstag suchten die Verteidiger noch ein Rechtsgespräch mit der Staatsanwaltschaft und der Strafkammer, wie die RZ erfuhr. Dabei ging es um ein mögliches, geringeres Strafmaß im Gegenzug zu einem umfänglichen Geständnis des Mannes. Trotz deutlicher Signale seiner Verteidiger zeigte sich der Angeklagte aber dazu nicht bereit. Daher sah die Kammer eine mögliche Verständigung als nicht gegeben an.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen. Darüber hinaus trägt er die Auslagen der Nebenklägerinnen, seiner Frau und seiner Tochter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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