Kreis Neuwied
Poolwasser darf nicht zum Gießen verwendet werden

Poolwasser ist Schmutzwasser, das durch Badpflege- und Reinigungsmittel, aber auch durch Staub-, Sporen-, Insekten-, Pflanzeneinträge, Haare oder Hautschuppen als solches bestimmt ist, informieren die Servicebetriebe Neuwied (SBN) auf ihrer Internetseite. Dies gilt entsprechend auch für die „Überwinterung“ des Poolwassers im Becken, da auch hier regelmäßig Mittel zur Verhinderung des Algenwuchses eingesetzt werden. Wird der Pool aus einer eigenen Wasserversorgungsanlage befüllt, ist die entnommene Menge dem Abwasserbeseitigungsbetrieb anzuzeigen, da diese neben der Entnahme aus dem Trinkwassernetz zur gebührenfähigen Schmutzwassermenge zusammengerechnet wird.

Aktualisiert am 21. Juni 2021 17:35 Uhr
Nachweislich beantragte Verdunstungs- und Austragungsmengen werden nach Mitteilung ermäßigt. Untersagt ist das Befüllen des Pools über den Abwasserminderungszähler zur Gartenbewässerung. Aus Umweltschutzgründen darf das Poolwasser nicht zur Gartenbewässerung eingesetzt werden.

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