Ortsgemeinde zeigt sich jedoch mit Aussagen der Unteren Naturschutzbehörde nicht zufrieden
Ökokonto: Buchholz erhält nach fünf Jahren endlich Rückmeldung auf Nachfrage
Auf Flächen des Ökokontos werden ökologisch wertvolle Maßnahmen durchgeführt – so wie in Buchholz. Foto: Archiv Simone Schwamborn
Archiv Simone Schwamborn

Die Ortsgemeinde zeigt sich jedoch mit den Aussagen der Unteren Naturschutzbehörde, sprich der Kreisverwaltung Neuwied, nicht wirklich zufrieden.

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Seit vielen Jahren setzt sich die Gemeinde Buchholz für ihre Heiden im Naturschutzgebiet Buchholzer Moor ein. Dabei kann die Kommune eine Fläche vor Aufstellung eines konkreten Bebauungsplanes ihrem Ökokonto – welches bei der Kreisverwaltung geführt wird – zuführen und für spätere Ausgleichsmaßnahmen bevorraten. Die Ortsgemeinde Buchholz strengt seit 2019 eine Klärung ihres Ökokontos an. So wollte sie in Erfahrung bringen, welche Flächen genau mit welchen Maßnahmen bislang belegt wurden, um weitere Entscheidungen treffen zu können. Denn vonseiten des Anual, der das Buchholzer Moor betreut, sei der Wunsch geäußert worden, weitere Flächen zu pflegen.

Bewertung einzelner Flächen

Auf Nachfrage erhielt die Kommune von der Unteren Naturschutzbehörde die Antwort, dass nur noch eine Teilfläche von 1400 Quadratmetern für abzubuchende Ausgleichsmaßnahmen frei wären. Über eine Erweiterung von Vorsorgeausgleichsflächen habe die Ortsgemeinde zu entscheiden. Im weiteren schriftlichen Austausch mit der Kreisverwaltung stellte die Kommune auch die Frage, ob es eine Kartierung der bisherigen Ausgleichsflächen gibt. „Wir interessieren uns für die Bewertung der einzelnen Flächen, um diese bei Bedarf weiter aufwerten zu können. Nur mit der Kartierung kann eine Aussage über die Qualität der einzelnen Ausgleichsflächen des Ökokontos getroffen werden“, erklärt Ulrich Dammann, der als Beigeordneter der Ortsgemeinde für den Umwelt- und Naturschutz zuständig ist.

Die Gemeinde erhielt von der Naturschutzbehörde die Information, dass es ein Monitoring von Ausgleichsflächen nur in besonderen Fällen gebe, und dies vorab in den Genehmigungsbescheiden beziehungsweise in den Bebauungsplänen geregelt werden müsse, so Dammann. Die Wertigkeit von Ausgleichsflächen und der bevorrateten Ausgleichsflächen eines Ökokontos würden durch das vom Eingreifer beziehungsweise der Ortsgemeinde für den B-Plan/Ökokonto beauftragte Planungsbüro ermittelt und diese Unterlagen mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Keine Neubewertung

Die Ortsgemeinde lud daraufhin Ina Heidelbach und Börries Schlimbach von der Unteren Naturschutzbehörde in die Ratssitzung Mitte Mai ein. Die Vertreter der Kreisverwaltung stellten den Sachstand zum Ökokonto vor. Dabei gibt sich Buchholz mit den Aussagen der Unteren Naturschutzbehörde nicht zufrieden. „Frau Heidelbach erklärte in der Ratssitzung, dass die Belegung der Flächen durch eine ‚verbal-argumentative‘ Bewertung erfolgt sei. Im Ergebnis habe man sich seinerzeit auf eine Belegung geeinigt, bei der die Maßnahmen einzelnen Flächen im Ganzen zugeordnet werden. Diese Flächen seien damit abschließend belegt. Eine nachträgliche Neubewertung sei ausgeschlossen“, gibt Dammann den Inhalt ihrer Aussage wieder.

Wie Heidelbach erläutert habe, sei die nachträgliche Einführung eines Punktesystems zur Bewertung der Flächen nicht möglich, führt Dammann aus. Seiner Aussage nach ist das Bewertungssystem durchaus üblich. Das verbal-argumentative Verfahren bewerte durch Argumentation und nicht durch arithmetische oder logische Aggregation. „In den 40 Jahren, die ich als Beamter in der öffentlichen Verwaltung gearbeitet habe, davon 25 Jahre in Ministerien und oberen Bundesbehörden, ist mir ein solches Verfahren noch nicht untergekommen“, so Dammann. „Ein Verwaltungsakt, bei dem weder die Maßstäbe noch die Kriterien nachvollziehbar dokumentiert werden, widerspricht den allgemein praktizierten Verwaltungsgrundsätzen in so großem Maße, dass mir sofort der Begriff des ‚kölschen Klüngels‘ in den Sinn kam.“ Seit 2019 bemühe sich die Kommune um eine genaue Aufstellung der Ökokontoflächen. „Die Entscheidung zur Ausweisung neuer Flächen haben wir zurückgestellt, weil wir als Grundlage für die Entscheidung zuverlässige Informationen zum Sachstand des Ökokontos haben wollten“, erläutert Dammann.

Wunsch nach Punktesystem

Allerdings käme die verbal-argumentative Bewertung als Entscheidungsgrundlage nicht infrage. „Ich werde mich vielmehr dafür einsetzen, dass für die Bewertung von Ökokonten zukünftig ein dynamisches Punktesystem eingesetzt wird, dass nachvollziehbare Entscheidungskriterien auflistet, anhand derer ein zielorientiertes Monitoring ermöglicht wird und außerdem erlaubt, zukünftige Entwicklungen, die über das vorgesehene Ziel hinausgehen, entsprechend zu würdigen. Erst dann kann man über die Ausweisung zusätzlicher Flächen entscheiden“, betont Dammann.

Die RZ hat bei der Unteren Naturschutzbehörde nachgehakt. Bei Eingriffen in den Naturhaushalt nach Bundesnaturschutzgesetz seien Ausgleich-, beziehungsweise Ersatzmaßnahmen vom Verursacher vorzunehmen. „Diese werden, im vorliegenden Fall wurden, verbal-argumentativ bezüglich Größe, Lage und Entwicklungsziel mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt“, antwortet das Amt. Alternativ ließe sich dieser Vorgang in einem Punktesystem erfassen, das den jeweiligen Biotopen Wertpunkte zuordnet. Die Einführung eines Punktesystems sei grundsätzlich durchführbar. Zwar sei nach Anwendung des verbal-argumentativen Verfahrens und der damit erfolgten Abrechnung der Flächen des Ökokontos eine erneute Abrechnung über ein Punktesystem nicht mehr möglich. Aber: „Die kleine verbliebene Restfläche im Ökokonto der Gemeinde kann aber ab sofort in einem Punktesystem erfasst werden.“

Was ist ein Ökokonto?

Auf einem Ökokonto können Kommunen mögliche Ausgleichsflächen verbuchen, die sie benötigen, um Eingriffe in die Natur und Landschaft – etwa bei der Ausweisung neuer Baugebiete – zu kompensieren. Diese stehen dann bei künftigen Bauvorhaben für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung. red

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