Vergnügungsstätte Inhaber hat Nutzungsänderung beantragt - Erhöhtes Verkehrsaufkommen und mehr Lärm befürchtet: Nutzungsänderung beantragt Wird aus Autohaus an der B 42 eine Spielhalle?
Vergnügungsstätte Inhaber hat Nutzungsänderung beantragt - Erhöhtes Verkehrsaufkommen und mehr Lärm befürchtet
Nutzungsänderung beantragt Wird aus Autohaus an der B 42 eine Spielhalle?
Wird es bald an der B 42 in Unkel eine neue Spielstätte geben? Der Inhaber des Autohauses jedenfalls hat eine Nutzungsänderung beantragt. Foto: Sabine Nitsch Sabine Nitsch
Unkel. Die Spielhalle an der Anton-Limbach-Straße in Unkel in der Nähe des Vorteilcenters soll Wettvermittlungsstelle werden. Der Inhaber hat eine entsprechende Nutzungsänderung beantragt, die im vergangenen Hauptausschuss des Stadtrats beraten wurde.
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„Es gibt neue Bestimmungen, die fordern, dass die Spielhalle dort wegkommt“, erläuterte Stadtbürgermeister Gerhard Hausen. Laut Landesglücksspielgesetz muss seit 2015 sowohl zwischen Spielhallen und Einrichtungen, die überwiegend dem Besuch von Minderjährigen dienen – also in erster Linie Schulen –, ein Luftlinienabstand von 500 Metern eingehalten werden.