Hersteller aus Windhagen
Nölken lehnt mögliches Feuchttücher-Verbot ab
Feuchttücher mit Plastikanteil werden nach der Nutzung noch häufig von Verbrauchern die Toilette hinuntergespült, obwohl sie im Restmüll entsorgt werden müssen. Die Tücher sorgen später in den Kläranlagen für Probleme und haben daher den Ruf als „Pumpenkiller".
dpa/Carmen Jaspersen. picture alliance / dpa

Feuchttücher mit Plastikanteil gelten bei Betreibern von Kläranlagen als „Pumpenkiller“. In England werden diese ab 2027 verboten, da sie die Kanalisation verstopfen. Der Windhagener Hersteller Nölken sieht die Verbraucher in der Pflicht. 

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Wer Feuchttücher mit Plastikanteil nicht im Restmüll entsorgt, sondern die Toilette hinunterspült, sorgt für unnötige Mehrarbeit in den Kläranlagen seiner Region. Denn die falsch entsorgten Tücher verstopfen die Abwasserpumpen. Durch die erforderlichen Wartungsarbeiten entstehen Mehrkosten, die am Ende alle Verbraucher bezahlen müssen.

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