Schwerer Unfall mit Verletzten
Neuwiederin nimmt Berufung vor dem Landgericht zurück
Vor zwei Jahren verletzte eine Fahrerin drei Passantinnen und sich selbst bei einem schweren Unfall in der Neuwieder Innenstadt. Ein plötzlicher Bewusstlosigkeitsanfall war die Ursache.
Jörg Niebergall

Weil sie plötzlich am Steuer bewusstlos wurde, verursachte eine Neuwiederin einen schweren Unfall in der Heddesdorfer Straße. Gegen ein Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung ging sie in Berufung. Doch das Verfahren in zweiter Instanz war kurz.

Vor zwei Jahren verlor eine Neuwiederin auf der Heddesdorfer Straße die Kontrolle über ihr Auto und verletzte mehrere Personen schwer. Das Amtsgericht Neuwied befand sie der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Ausschlaggebend war, dass die Fahrerin immer wieder plötzliche Anfälle von Bewusstlosigkeit hatte und trotzdem weiter Auto fuhr. Nun wurde das Verfahren am Landgericht Koblenz fortgesetzt.

Angetrieben von der Frage „Was habe ich falsch gemacht?“, legte seine Mandantin nach dem Urteil Berufung ein, erklärte Verteidiger Stefan Schmidt. Sie habe alles unternommen, um die Ursache der Anfälle zu klären. Sie habe zahlreiche Ärzte konsultiert, aber weder eine Diagnose noch ein Fahrverbot bekommen. Am Unfalltag lag ihr letzter Anfall einen Monat zurück, und es gab keine Hinweise auf einen neuen Vorfall.

„Ich muss letztendlich selbst die Entscheidung treffen, ob ich fahrtüchtig bin.“
Richterin Anke Van der Bosch

Den Unfallhergang bestreitet die Neuwiederin nicht: Beim Beschleunigen auf der Heddesdorfer Straße erlitt sie einen dieser Aussetzer. Ihr Auto erreichte mindestens 100 km/h, streifte mehrere Fahrzeuge und traf an der Mündung ins Hofgründchen einen Betonpoller. Der Wagen hob ab, flog in den verkehrsberuhigten Bereich und verletzte dabei drei Passantinnen schwer. Das Fahrzeug landete schließlich auf dem Dach. Auch die Fahrerin wurde schwer verletzt.

Die Vorsitzende Richterin Anke van der Bosch betonte, es sei Glück, dass niemand bei dem Unfall ums Leben kam. Weder die Krankheit noch das Fehlen eines Fahrverbots entbinde die Neuwiederin von ihrer Verantwortung im Straßenverkehr: „Ich muss letztendlich selbst die Entscheidung treffen, ob ich fahrtüchtig bin.“ Die Vorgeschichte könne nur das Strafmaß beeinflussen, das bereits im Urteil des Amtsgerichts am unteren Rand des Möglichen lag.

Auf Empfehlung der Richterin nahm die Neuwiederin ihre Berufung zurück. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts rechtsgültig: Eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren sowie der Entzug von Führerschein und Fahrerlaubnis.

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