Ein Pfleger hält in einem Alten- und Pflegeheim die Hand einer Bewohnerin. Oliver Berg. picture alliance / dpa
Eine Pflegekraft aus dem Kreis Neuwied habe nie einen Beitragsbescheid für die Pflegekammer erhalten, als plötzlich eine Zahlungsaufforderung für mehrere Jahre ins Haus flatterte. Den Vorgang lässt sie derzeit rechtlich prüfen.
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Für Pflegekräfte in unserem Bundesland besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer. In einigen anderen Bundesländern ist nicht der Fall. Die Kammer finanziert sich ausschließlich durch Beiträge der Mitglieder, die nach Einkommen gestaffelt sind.