Das GSG-Eckhaus, um das es geht, steht in der Mittelstraße 13 und in der Kirchstraße 1. Jörg Niebergall
Die einstweilige Verfügung gegen die Sanierungsarbeiten in einem GSG-Wohnhaus in Neuwied ist hinfällig. Dafür sorgte eine richterliche Entscheidung. Dem betroffenen Mieter kann in die Berufung gehen.
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Der Rechtsstreit zwischen der Gemeindlichen Siedlungsgesellschaft (GSG) Neuwied und Mieter Reiner Schittenhelm ist vorerst beendet. Wie sich bereits in der Verhandlung am 6. November abgezeichnet hatte, hob der Amtsrichter Caspers die einstweilige Verfügung vom 25.