Hohe Priorität oder nicht: Ein Passus in der Bundesimpfverordnung führt bei ehemaligem Tumorpatienten zu Unsicherheiten
Neuwieder nach Krebserkrankung unsicher über Priorität: Wann wird geimpft?
Ein Arzt impft einen Mann in einem Impfzentrum gegen Corona
Ein Arzt impft einen Mann in einem Impfzentrum gegen Corona. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symb

Neuwied. In der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes, die auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, ist geregelt, wer wann ein Impfangebot bekommen soll. Weithin ist bekannt, dass die über 80-Jährigen zuerst dran sind und mit höchster Priorität Anspruch auf die Impfung haben, in der zweiten Gruppe (hohe Priorität) folgen Menschen, die älter als 70 sind, im dritten Anlauf (erhöhte Priorität) sollen über 60-Jährige geimpft werden. Soweit, so klar. Anspruch auf Impfung haben jedoch auch Menschen mit Vorerkrankungen. Teilweise ist es für sie aber gar nicht so leicht zu ergründen, zu welcher Priorisierungsgruppe sie gehören, wie das Beispiel des Neuwieders Manfred Härtel zeigt.

Härtel ist im Februar 59 geworden, gehört also aufgrund seines Alters noch zu keiner der Priorisierungsgruppen. Als jemand, der eine Tumorerkrankung überstanden hat, könnte er aber zur Gruppe derer gehören, die mit hoher Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung haben (Gruppe 2) und die sich laut Landesgesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler seit dem 6.

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