Bereitschaftsdienststandorte gestrichen: Versorgung muss gewährleistet bleiben - Verweis auf Sicherstellungsauftrag
Neuwieder Landrat kritisiert Kassenärztliche Vereinigung: Es braucht flächendeckende Versorgung
Hausarztpraxis in der Notaufnahme
In Altenkirchen und Andernach soll der ärztliche Bereitschaftsdienst eingestellt werden. Das kritisiert der Neuwieder Landrat Achim Hallerbach. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
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Region. Mit Nachdruck setzt sich Landrat Achim Hallerbach dafür ein, dass die Versorgung über den ärztlichen Bereitschaftsdienst flächendeckend gewährleistet bleibt. Das geht aus einer Pressemitteilung der Neuwieder Kreisverwaltung hervor.

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In diesem Zusammenhang appelliert der Landrat an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz, ihren kürzlich bekannt gegebenen Beschluss, sieben Standorte, darunter auch die ärztlichen Bereitschaftspraxen in Altenkirchen und Andernach – zum Jahresende schließen zu wollen, dringend zu überdenken.

Mit den geplanten Standortschließungen ignoriert die KV ihren gesetzlichen Auftrag – und das kann ich so nicht hinnehmen.

Landrat Achim Hallerbach

Hallerbach erklärt: „Den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst sicherzustellen, ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz.“ Die KV sei demnach verpflichtet, gesetzlich Krankenversicherten auch außerhalb der Sprechstunden der Praxen eine Versorgung anzubieten. „Mit den geplanten Standortschließungen ignoriert die KV ihren gesetzlichen Auftrag – und das kann ich so nicht hinnehmen“, sorgt sich der Landrat um die Patientenversorgung an den Wochenenden, nachts und an Feiertagen.

Hintergrund der Entscheidung der KV, unter anderem die ärztliche Bereitschaftspraxis in Altenkirchen zum 1. Januar 2024 zu schließen, ist laut einer Information, die den Landrat erreicht habe, ein Urteil des Bundessozialgerichtes. Demnach unterliegen auch die im Bereitschaftsdienst tätigen Ärzte der Sozialversicherungspflicht. Die KV müsse nun künftig und auch rückwirkend die entsprechenden Beiträge abführen. Um an anderer Stelle einzusparen, habe sie die beschriebenen Maßnahmen getroffen.

Das hat dann leider nichts mehr mit Sicherstellung, Daseinsvorsorge und gleichwertigen Lebensverhältnissen in ländlichen Regionen zu tun.

Landrat Achim Hallerbach

„Bei allem Verständnis für gewisse Sachzwänge, denen die KV sicher ebenfalls unterliegt, ist das eine Entscheidung, die leider auch auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten – auch aus unserem Landkreis – ausgetragen wird“, beklagt der Landrat, „denn die Bereitschaftspraxis in Altenkirchen ist auch für die Menschen aus den umliegenden Verbandsgemeinden, unter anderem Asbach, Dierdorf und Puderbach die zentrale Anlaufstelle.“

Doch nicht nur das: Der Landrat befürchtet, dass sich Patienten mangels Bereitschaftsdienst an die ohnehin ebenfalls stark belasteten Krankenhäuser und Notaufnahmen wenden. „Das hat dann leider nichts mehr mit Sicherstellung, Daseinsvorsorge und gleichwertigen Lebensverhältnissen in ländlichen Regionen zu tun“, stellt er fest. Vielmehr hätte sich Hallerbach gewünscht, dass die KV im Vorfeld die Abstimmung mit den betroffenen Kommunen sucht und sie nicht vor vollendete Tatsachen stellt.

Landrat signalisiert seine Gesprächsbereitschaft

„Gerade im Hinblick auf die hohen Belastungen der niedergelassenen Ärzteschaft und die absehbaren massiven Reformen im Krankenhauswesen führt es in eine Sackgasse, Versorgungswege im Vorfeld stillzulegen, anstatt mit dem Blick auf das Ganze auf Zusammenarbeit zu setzen“, plädiert er auch hier für den Weg des Dialogs. Seine Gesprächsbereitschaft hat er der Kassenärztlichen Vereinigung bereits signalisiert, heißt es in der Mitteilung abschließend. red

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