Kreis Neuwied
Neuwieder Kreisverwaltung hebt Fütterungsverbot für Rotwild auf

Kreis Neuwied - Die Neuwieder Kreisverwaltung hat das Fütterungsverbot für Rotwild befristet bis zum 31. Januar aufgehoben. Seit gestern dürfen Förster und Jäger in den Rotwildbezirken im Kreis Futterplätze ausweisen und die Tiere mit Heu und Grassilage füttern.

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Kreis Neuwied – Die Neuwieder Kreisverwaltung hat das Fütterungsverbot für Rotwild befristet bis zum 31. Januar aufgehoben. Seit gestern dürfen Förster und Jäger in den Rotwildbezirken im Kreis Futterplätze ausweisen und die Tiere mit Heu und Grassilage füttern.

Die Ausnahmegenehmigung, die ausdrücklich nicht für anderes Schalenwild gilt, hat die Verwaltung in enger Absprache mit dem Forstamt Dierdorf und der Kreisjägerschaft erteilt. Experten wie der Forstamtsleiter Uwe Hoffmann kamen zu der Überzeugung, dass dem Rotwild wetterbedingt zunehmend die Nahrungsgrundlage entzogen wird. „Wir sehen die Tiere durchaus in einer Notlage“, erklärt er. Rotwild äst bevorzugt auf Grasflächen. Diese sind jedoch aufgrund des Wechsels von Tauwetter und Frost inzwischen so verharscht, dass das Wild Probleme hat, an das Grün zu gelangen.
Davon abgesehen weist der Dierdorfer Forstamtsleiter daraufhin, dass Wild im Winter in der Lage ist, seinen Energie- und damit auch seinen Nahrungsbedarf zu drosseln. Trotzdem, für das Rotwild sind die Bedingungen im Kreis mittlerweile in den Grenzbereich gerückt, der den Bestand gefährden könnte und ein Zufüttern rechtfertige.
Das Rehwild ist vom gelockerten Fütterungsverbot ausgenommen. Hoffmann: „Für Rehe erkennen wir noch keine Notzeit. Sie ernähren sich anders, fressen Knospen und Zweige. Und der Schnee liegt noch nicht so hoch, als dass die Rehe nicht ziehen könnten.“
Die von der Verwaltung ausgesprochene Verfügung beinhaltet eine weiteren Punkt: Im Radius von 300 Metern um die Fütterungsstellen ist es verboten, das Wild zu jagen. Hoffmann erläutert den tieferen Sinn: „Wenn nahe der Futterstellen auf die Tiere angelegt wird, trauen diese sich nicht mehr aus der Deckung und fangen an, Bäume zu schälen. Das wiederum verursacht waldwirtschaftlichen Schaden, den wir nicht wollen.“
Jäger müssen diese Selbstbeschränkung also akzeptieren. Probleme sieht Hoffmann an dieser Stelle nicht: „Wir stehen natürlich auch mit dem Kreisjagdmeister Carl Fürst zu Wied in enger Abstimmung.“
Spaziergänger sollten darauf verzichten, Schalenwild Futter anzubieten. Laut Landesjagdgesetz ist das ausschließlich Förstern, Jagdpächtern und Eigenjagdbesitzern vorbehalten. Darauf machen auch Kreisverwaltung und Forstamt aufmerksam. Kurt Alexander Michael, Präsident des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz, appelliert ebenfalls an die Einsicht der Bevölkerung.

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