Beim Inzidenzwert verweist die Kreisverwaltung inzwischen auf die Werte des Robert Koch-Instituts (RKI), da diese für etwaige Maßnahmen im Rahmen der Bundesnotbremse bindend sind. Das RKI meldet für den Kreis Neuwied demnach eine Inzidenz von 174.
In der tagesaktuellen Berechnung des Landesuntersuchungsamtes (LUA) beträgt der Inzidenzwert für den Kreis Neuwied 169,6. Der Blick ins Umland: Für den Kreis Ahrweiler meldet das LUA 122,2, für den Kreis Altenkirchen 137,4, für den Kreis MYK 150,6, für die Stadt Koblenz 141,2 und für den Westerwaldkreis 145,6. Der Rhein-Sieg-Kreis in NRW gibt seine Inzidenz mit 126,8 an.
Wie die Kreisverwaltung Neuwied mitteilt, greift ab Donnerstag, 29. April, eine weitere Konsequenz aus der „Bundesnotbremse“. Da laut RKI die Neuwieder Inzidenz den dritten Tag in Folge die Marke von 150 überschritten hat, ist für gewerbliche Einrichtungen, die nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs zählen, das Terminshopping nicht mehr erlaubt, sondern nur noch die Abholung von im Voraus bestellter Ware („Click & Collect“).
Außerdem genügen in verschiedenen Bereichen OP-Masken nicht mehr: Beim Friseur, bei der Fußpflege und in Bus und Bahn müssen FFP2-Masken getragen werden.
Bislang wurden im Kreis Neuwied 1139 Fälle von Corona-Mutationen nachgewiesen, teilt der Kreis weiter mit. Im Impfzentrum wurden am Dienstag 249 Erst- und 477 Zweitimpfungen verabreicht. Durch mobile Teams kamen 36 Erst- sowie 36 Zweitimpfungen hinzu. Insgesamt wurden im Kreis nun 30.330 Erst- und 14.335 Zweitimpfungen durchgeführt.
Info der Kreisverwaltung zu den Zahlen
Ab dem Donnerstag treten im Kreis Neuwied gemäß der sogenannten Bundesnotbremse neue Verordnungen in Kraft. Dazu informiert die Kreisverwaltung per Pressemitteilung:
Hintergrund dieser Maßgaben ist, dass bei den vom RKI übermittelten Sieben-Tages-Inzidenzen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Grenzwerte von 150 (für Geschäfte) bzw. 100 (für Masken) überschritten worden sind. Die Neuwieder Kreisverwaltung macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die Zahlen des RKI erst nachts eingepflegt werden und damit immer etwas zeitversetzt erscheinen. Diese Zahlen jedoch sind für die Bundesnotbremse maßgebend. Das ist teilweise etwas verwirrend. Der Kreis Neuwied veröffentlicht seine Zahlen trotzdem weiterhin direkt, um die Bürger zeitnah zu informieren und ihnen auch eine Orientierung zu geben, in welche Richtung sich die Infektioszahlen weiterentwickeln.
Zurück zur jeweils alten Regelung geht es laut Bundesgesetz wieder, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die vom RKI gemeldete Inzidenz unter dem Grenzwert liegt. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der maßgeblichen Tage.