Rechtsanspruch ab August
Neuwied informiert über Ganztagsangebot an Grundschulen
Auch im Kreis Neuwied gibt es ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen.
Sven Hoppe. picture alliance/dpa

Ab dem Schuljahr 2026/27 gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Die Stadt Neuwied muss ihre Angebote erweitern – eine Ganztagsbetreuung soll etwa an der Grundschule auf dem Heddesdorfer Berg möglich sein.

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Der Bedarf an Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder steigt – und ein Bundesgesetz verpflichtet die Kommunen ab August 2026 dazu, entsprechende Betreuungsmöglichkeiten anzubieten. Neuwied will die bestehenden Angebote erweitern. Das ist auch dringend erforderlich, denn mit einem Kinder- und Jugendarmutsanteil von etwa 20 Prozent liegt die Deichstadt über dem Durchschnitt.

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