Eigentlich hatte der Ortsgemeinderat in seiner Oktobersitzung beschlossen, der Deutschen Telekom kein gemeindeeigenes Grundstück für die Errichtung eines Mobilfunkmastes zur Verfügung zu stellen. In Rede stand ein Grundstück neben dem Trafohäuschen in der Straße Am Kupferberg. Die Ablehnung des Rates kam bei vielen Rheinbreitbachern nicht gut an. Eine Bürgerinitiative gründete sich mit dem Ziel per Bürgerbegehren und anschließenden Bürgerentscheid das Ratsvotum zu kippen. Innerhalb kurzer Zeit wurden 448 Unterschriften gesammelt (RZ berichtete). Für das Quorum hätte es nur 311 gebraucht.
Ausschuss stimmt für neuen Standort
In der jüngsten Ausschusssitzung hat sich jetzt eine neue Lösung abgezeichnet. Plötzlich ging es nicht mehr nur darum, die Zulässigkeit des Bürgerentscheids dem Rat zu empfehlen, sondern auch um einen neuen Standort für den Mast. Der soll nun auf einem an das Trafohausgrundstück angrenzenden Areal entstehen. Mit sechs Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen von der UWG wurde beschlossen, diese neue Variante an den Rat zu empfehlen. Die UWG hatte ursprünglich beantragt das Trafohausgrundstück für eine Wohnbebauung zu verkaufen. Der Haken an der Idee: Ohne Grundstück kein Bürgerbegehren. Wenn dann auch der neue Standort nicht infrage kommen würde, gäbe es keinen Mast. Vor der Sitzung hatte die UWG daher den Antrag noch zurückgezogen.
Entscheidung im Rat steht noch aus
Das Bürgerbegehren hätte sich nach Paragraf 17a Absatz 5 der Gemeindeordnung erledigt, wenn der Rat zustimmt – nämlich dann, „wenn der Ortsgemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme in einer Form, die von den das Bürgerbegehren vertretenden Personen gebilligt wird, beschließt“. Das heißt: Wenn der Rat der Idee folgt, den neuen Standort, der ebenfalls auf einem gemeindeeigenen Grundstück liegen würde, für gut zu befinden, kann auf das Bürgerbegehren verzichtet werden. Dann kann der Mast gebaut werden – sofern die Telekom den neuen Standort als geeignet ansieht und sich nicht eine neue Bürgerinitiative gründet, die mit dem Bau doch nicht einverstanden ist. Gegner des Mobilmastes waren in der Sitzung anwesend und signalisierten, dass sie gegebenenfalls eine eigene Initiative gründen wollen.
Sollte es keine Mehrheit für das neue Grundstück geben, ist der Rat aufgefordert, den Tag des Bürgerentscheids festzulegen. Der 12. Februar wäre der früheste Termin bei Wahrung aller notwendigen Fristen für die Durchführung des Bürgerentscheides.