Angeklagter hat Vorgesetzten wegen ausbleibender Gehaltszahlung mit einem Messer in den Bauch gestochen
Nach Messerattacke auf Ex-Boss: 29-Jähriger muss für sechs Jahre in Haft
Staatsanwaltschaften leiten weniger Verfahren ein
Foto: David-Wolfgang Ebener
David-Wolfgang Ebener. picture alliance/dpa

Zu einer Haftstrafe von sechs Jahren ist ein 29-jähriger Mann aus dem Kreis Neuwied verurteilt worden, nachdem dieser seinem ehemaligen Arbeitgeber ein Messer in den Bauch gerammt hatte. Die 9. Strafkammer des Landgerichts Koblenz um Richter Martin Schlepphorst sah den Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung bestätigt.

Die anderen Tatvorwürfe, unter anderem die der sexuellen Nötigung (wir berichteten), sind dagegen allesamt im Zuge der Beweisaufnahme vonseiten der Staatsanwaltschaft nach Paragraf 154 Strafprozessordnung Absatz 2 mit Zustimmung des Gerichts eingestellt worden, da davon ausgegangen wurde, dass die eingestellten Taten mit Blick auf die Gesamtfreiheitsstrafe nicht beträchtlich ins Gewicht fallen.

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