Einen positiven Corona-Fall gibt es im neunten Jahrgang des Martin-Butzer-Gymnasiums (MBG) in Dierdorf. Nach dem Befund ermittelte das Gesundheitsamt alle Kontaktpersonen des betroffenen Schülers. Zahlreiche Schüler und viele Lehrkräfte sind nun in Quarantäne, die Testungen haben inzwischen begonnen. Schulleiter Jürgen Blecker rechnet Ende dieser Woche mit allen Ergebnissen.
Aufgrund der zugespitzten Lage hat das MBG verschärfte Maßnahmen ergriffen. „Wir möchten damit einen kompletten Lockdown verhindern“, betont Blecker. Nun führte die Schule wieder eine Maskenpflicht im Unterricht ein, die laut Mitteilung auf der Schulwebseite, datiert vom 13. September, bis zum 25. September andauert. „Ich sehe keine Alternative zur Maskenpflicht“, erklärt Blecker. Darüber hinaus verweist er auf den aktuell gültigen Hygieneplan und hebt hervor, dass Schüler des MBG das Schulgelände der Nelson-Mandela-Realschule und der Gutenberg-Grundschule auf ihrem Schulweg nicht betreten dürfen.
Die Situation ist für das Gymnasium nicht leicht zu bewältigen und mit großem organisatorischen Aufwand verbunden. Die Klasse neun der von Covid-19 betroffenen Person befindet sich komplett in häuslicher Quarantäne. Dabei zählen diese zur sogenannten Kontaktgruppe eins, das heißt: Sie waren im direkten Kontakt innerhalb eines Raumes und über einen Zeitraum von mehr als 15 Minuten. Dies gilt überdies auch für Teile der anderen neunten Klassen, wenn sie Französisch und/oder katholische Religion mit dem betroffenen Schüler hatten. Die Quarantänemaßnahme gilt bis einschließlich Mittwoch, 23. September. Dagegen müssen die Mädchen und Jungen der betroffenen Klassen, die Latein und/oder evangelische Religion haben, nicht in Quarantäne, wie der Mitteilung zu entnehmen ist. Doch bleiben diese Schüler trotzdem zu Hause und nehmen von dort am Fernunterricht teil.
Zahlreiche Lehrer sind in Quarantäne
Auch elf Lehrer im Kollegium sind von der Quarantänemaßnahme betroffen. Blecker bestätigt, dass es überwiegend Vollzeitkräfte sind: „Sie reißen eine Riesenlücke. Aktuell haben wir einen hohen Krankenstand, das kommt nun noch obendrauf“, seufzt er. Damit begründet er auch den Fernunterricht der Jahrgangsstufe neun, wie in der Mitteilung auf der Webseite steht: Eine Organisation von Fernunterricht und eine zeitgleiche Vertretung der Klassenteile der Jahrgangsstufe neun kann nicht gewährleistet werden.
Aufgrund der genannten Gründe besteht am MBG auch ein erhöhter Vertretungsbedarf für nahezu jede Klasse. Es wird zu einer Vielzahl von Vertretungen und Unterrichtsausfällen kommen, heißt es weiter in der Mitteilung: „Ich bitte um Verständnis. Alle Kolleginnen und Kollegen, die Präsenzunterricht leisten, geben ihr Bestes und sind an ihrer Belastungsgrenze“, unterstreicht Blecker. Laut Schulmitteilung kommt es für die Jahrgangsstufen fünf bis zehn vor allem in der fünften und sechsten Stunde zu erhöhten Unterrichtsausfällen. Der zusätzliche Bedarf an Aufenthaltsräumen ist geregelt.
>>>Info: Nähere Informationen zur aktuellen Lage
Weitere Infos nach dem aktuellen Corona-Befund finden Eltern und Schüler auf der Internetseite des Dierdorfer Martin-Butzer-Gymnasiums: www.mbgdierdorf.de. Dort steht auch Näheres zum Fernunterricht, Aktuelles lässt sich auch über die Schulapp Sdui erfahren. So sind etwa die Vertretungspläne ab dieser Woche ausnahmsweise auch dort gelistet. Davon abgesehen verweist die Schule in der offiziell auf der Webseite veröffentlichten Mitteilung auf den gültigen Hygieneplan des Landes hin. Die derzeitige fünfte Fassung gilt seit dem 17. August. Unter anderem nennt das Dokument persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen, die besonders zu beachten sind. Es soll zum Beispiel Abstand gehalten werden. Schüler und Lehrkräfte sollen auf Körperkontakt verzichten, sofern dieser nicht zwingend aus unterrichtlichen, pädagogischen oder gesundheitlichen Maßnahmen, etwa Erste Hilfe, notwendig ist. Zudem soll die Hust- und Niesetikette eingehalten werden, und alle sollen sich die Hände gründlich desinfizieren. Über die persönlichen Maßnahmen hinaus enthält die Fassung auch Infos zur Raumhygiene. Dabei sollen alle Räume regelmäßig, mindestens alle 20 Minuten, gelüftet werden. Diese Maßnahme soll nicht per Kipp-, sondern per Stoßlüftung erfolgen, da die Kipplüftung weitestgehend wirkungslos ist.