Güllesheim
Nach Autorennen in Güllesheim: 27-jähriger Fahrer verurteilt
Polizei im Einsatz
Ein Streifenwagen der Polizei steht mit eingeschaltetem Blaulicht auf der Straße. Die Polizei konnte einen Raser fasser, der nun auch verurteilt wurde.
Carsten Rehder. picture alliance/dpa

Nach einem illegalen Autorennen in Güllesheim im Westerwald muss ein 27-jähriger Autofahrer nun die Konsequenzen tragen. Dabei kommt der Porschefahrer allerdings glimpflich davon.

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Rückblick: Ein grauer Sportwagen raste am 26. August in gefährdender Weise und mit überhöhter Geschwindigkeit innerhalb und außerhalb von Güllesheim über die Straßen. Wie die alarmierte Polizei später feststellte, handelte es sich um ein verbotenes Autorennen.

Beamte hielten das Fahrzeug, ein Porsche Carrera 4 GTS, samt 27-jährigen Fahrer und drei weiteren Insassen am Kreisverkehr am Ortseingang Güllesheim an. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Polizisten fest, dass der Beifahrer die Fahrt mit seinem Mobiltelefon gefilmt hatte.

Nach Sicherstellung des Handys und Befragung der Autoinsassen konnten folgende Verstöße und Straftaten festgestellt werden:

  • 132 Kilometer pro Stunde innerhalb geschlossener Ortschaft
  • Mehrfacher geschwindigkeitsbedingter Kontrollverlust innerhalb von Kurven
  • Überholen über durchgezogene und Sperrflächen (teilweise im uneinsehbarem Bereich)
  • 192 Kilometer pro Stunde bei erlaubtem Tempo 100 außerhalb geschlossener Ortschaften
  • 170 Kilometer pro Stunde bei erlaubte Tempo 100 außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

Im Zuge der Ermittlungen des Vorfalls ordnete die Staatsanwaltschaft die Sicherstellung des Führerscheins des Autofahrers an.

Nun erhielt die Polizeiinspektion Straßenhaus eine Mitteilung, dass der 27-Jährige aus Nordrhein-Westfalen rechtskräftig verurteilt wurde.

„Aufgrund der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fehlverhalten beim Überholen in Tateinheit mit verbotenen Kraftfahrzeugrennen“ erhielt der Mann einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 3500 Euro.

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