Vorwürfe der Koblenzer Staatsanwaltschaft gegen einen 23-Jährigen wiegen schwer
Mutmaßlicher Vergewaltiger schweigt: Herkunft und Alter unklar
Wegen eines schweren Raubs in Plaidt wird derzeit verhandelt.
dpa

Erneut hat es das Landgericht Koblenz mit einem Angeklagten zu tun, dessen tatsächliches Alter und Herkunft ungeklärt sind. Dem vermutlich 23-Jährigen werden eine sexuelle Belästigung in Neuwied, eine Vergewaltigung in Remagen sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in der Justizvollzugsanstalt Koblenz vorgeworfen.

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Laut der recht komplizierten Aktenlage ist der Mann eventuell 1999 in Westafrika geboren und lebte zuletzt im Kreis Neuwied. Ein Asylantrag wurde bereits vor dem Tatzeitraum abgelehnt und eine Abschiebung angedroht.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Koblenz wiegen schwer. So soll der Mann am 20. April in Remagen eine Bekannte vergewaltigt haben, nachdem man zuvor wohl gemeinsam den Abend verbrachte. Etwa sechs Wochen später soll er dann eine andere Frau in Neuwied in deren Fahrzeug gedrängt, gewürgt und sexuell belästigt haben. Diese konnte sich aber erfolgreich wehren und Hilfe herbeirufen.

Passant wird zum Retter, Angeklagter schweigt

Zu ihrem Glück griff trotz der frühen Morgenstunde ein Passant ein und alarmierte die Polizei. Der Angeklagte konnte so kurz darauf festgenommen und in die JVA Koblenz gebracht werden. Dort allerdings soll er einen Beamten angegriffen und ebenfalls versucht haben, diesen zu würgen.

Am ersten Prozesstag erfolgte nur die Verlesung der Anklageschrift. Auf Anraten seines Verteidigers Wolfgang Linz schwieg der 23-Jährige vorläufig. Nun ist es an der Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Andreas Groß, Licht in die Geschehnisse, aber auch in die tatsächlichen persönlichen Verhältnisse des Angeklagten zu bringen. Sollte sich der Mann entschließen, doch Angaben zur Person und eventuell zu gestehen, könnte das den Prozess erheblich verkürzen und so auch den Opfern eine Aussage vor Gericht ersparen. Vorläufig jedenfalls sind vier weitere Verhandlungstage bis in den Januar hinein angesetzt. Der Prozess wird am 2. Dezember fortgesetzt.

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