Derbach – Dabei wollte die Gemeinde ihren Bürgern nur etwas Gutes tun: Weil die Gemeinde Dernbach die Anteilszahlungen der Anwohner an Straßenbau-Kosten zu niedrig angesetzt hat, hat sie nun Ärger mit dem Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung. Das beanstandet zu geringe Bescheide und verlangt Nachbesserungen. Aber mittlerweile sind die Abrechnungen Jahre alt und längst beglichen. In seiner jüngsten Sitzung suchte der Gemeinderat vergeblich nach einer Lösung.
Ortsbürgermeister Heinz-Rudi Becker und sein Gemeinderat hatten eigentlich nur gute Absichten im Sinn: „Wir wollten etwas von unserer guten finanziellen Lage an die Bürger weitergeben.“ 2003 und 2004 nutzte Dernbach die Gelegenheit, nach Kanalbauarbeiten der Verbandsgemeindewerke Puderbach die Mühlenstraße und Wiesenstraße nebst einer kurzen Strichstraße auszubauen.
Dass die Kosten dafür anteilig von den Bürgern getragen werden müssen, schreibt die Gemeindeordnung in jedem Fall vor. „Aber wir waren damals Investitions- und Schwerpunktgemeinde und haben für viele Projekte Landeszuschüsse bekommen und außerdem immer gute Einnahmen aus unserem Industriegebiet erzielt“, fasst der Ortschef die damalige Lage zusammen. Um den Bürgern etwas vom gesunden Rücklagenpolster der Gemeinde weiterzugeben, setzte der Rat den Gemeindeanteil an den Ausbaukosten bewusst hoch an: Für alle Maßnahmen legte Dernbach nur 50 Prozent der Kosten auf die Anwohner um, obwohl die Verbandsgemeinde Puderbach damals schon höhere Sätze empfohlen hatte.
Genau das bemängelt nun das Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung: Dessen Auffassung nach hätte Dernbach nur 30 Prozent der Kosten übernehmen dürfen. Der zu hohe Gemeindeanteil verstoße gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, der Gemeinden verpflichtet, ihrer Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Dabei kam der Einspruch aus Neuwied buchstäblich in letzter Sekunde: 2006 kamen die letzten Rechnungen für die Arbeiten in der Mühlenstraße, 2007 begann dann die vierjährige Verjährungsfrist für die Abrechnungen, die am 31. Dezember diesen Jahres endet.
Nachträglich die Summen erhöhen kann und will der Gemeinderat nicht ohne Weiteres: „Nach so langer Zeit gilt für die Bürger auch ein Vertrauensschutz“, begründet das Becker und ärgert sich gleichzeitig, „dass die Prüfer uns in eine unsichere Rechtslage manövriert haben. Ich habe den Eindruck, an der reichen Gemeinde Dernbach soll ein Exempel statuiert werden.“
Während die Verbandsgemeinde nun prüft, ob die Eigenschadenversicherung der Gemeinde einspringen und die Differenzsummen übernehmen kann, halten die Dernbacher an ihrer bisherigen Veranlagung fest: In ihrer Sitzung beschlossen sie, die Gebührenbescheide vorerst nicht zu ändern. Stattdessen wollen sie prüfen, ob die prozentuale Verteilung der Kosten schon aus den Haushaltsplänen der betreffenden Jahre zu ersichtlich war. Die nämlich hatte die Kreisverwaltung genehmigt.