Geht es nach ihr, soll der Angeklagte eine Jugendstrafe von zehn Jahren erhalten. Für die Anklage ist es nach der nicht-öffentlich erfolgten Verhandlung erwiesen, dass sich der junge Mann der Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Mord in Verdeckungsabsicht schuldig gemacht hat, wie ein Sprecher des Landgerichts Bonn mitteilt.
Die Vertreter der Nebenklage, also der Unkeler Familie des Opfers, haben sich der Staatsanwaltschaft und ihrer Forderung angeschlossen. Nicht so die Verteidiger des Angeklagten: Sie sehen weder den Nachweis für eine Vergewaltigung, noch für einen Tötungsvorsatz erbracht. Nach ihrer Auffassung hat sich der Deutsch-Kenianer lediglich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht. Ein konkretes Strafmaß forderten die Verteidiger nicht. Der Angeklagte schloss sich in seinem letzten Wort seinen Anwälten an.
Das Urteil soll nun am kommenden Freitag fallen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wie der gesamte Prozess schlussendlich unter Rücksicht auf das wahrscheinliche Alter des Angeklagten hinter verschlossenen Türen geführt wurde. War das Gericht zuvor noch davon ausgegangen, dass der Angeklagte volljährig ist, war ihm schließlich seine zu Prozessauftakt gemachte Angabe, er sei am 19. Juni 2001 geboren und damit zur Tatzeit im Dezember 2018 noch ein Jugendlicher gewesen, nicht zu widerlegen. Deshalb musste Jugendstrafrecht angewendet werden.
tim