Zu Prozessbeginn verbarg der Angeklagte – hier mit einem Verteidiger – sein Gesicht. picture alliance/dpa
Unkel/Bonn. Im Bonner Mordprozess um die Bluttat von Sankt Augustin, bei der im vergangenen Jahr eine 17-jährige Unkelerin auf dramatische Weise ums Leben gekommen ist, hat die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe gefordert.
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Geht es nach ihr, soll der Angeklagte eine Jugendstrafe von zehn Jahren erhalten. Für die Anklage ist es nach der nicht-öffentlich erfolgten Verhandlung erwiesen, dass sich der junge Mann der Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Mord in Verdeckungsabsicht schuldig gemacht hat, wie ein Sprecher des Landgerichts Bonn mitteilt.