Sie sollen jahrelang mit Drogen gehandelt haben – in Neuwied, Koblenz, Andernach und Weißenthurm, mit Amphetamin und Marihuana in Mengen von bis zu einem Kilogramm, unter Einsatz einer Machete und einer erlaubnispflichtigen Schreckschusswaffe. Dafür wurden zwei Neuwieder im Alter von 27 und 29 Jahren vor dem Koblenzer Landgericht angeklagt. Für den 27-jährigen ist der Prozess jetzt vorbei.
Die Kammer verurteilte ihn wegen Handels und Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen sowie bewaffneten Drogenhandels zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren. Darüber hinaus ordneten die Richterinnen Repar und Michel seine Unterbringung in einer Entzugsklinik an. Der Angeklagte hatte zugegeben, mehrmals ein Kilogramm Amphetamin und einmal ein halbes gekauft und weiterveräußert zu haben. Dabei fanden die Geschäfte wohl teils in seiner Wohnung statt.
Und genau das gestaltete sich nun als zusätzliches Problem für ihn. Denn auf seiner Sofalehne lag bei der polizeilichen Durchsuchung eine Machete samt Scheide griffbereit und nur gut sieben Meter von seinen Vorräten in einer Kühltruhe im Flur entfernt. Der Angeklagte hatte ausgesagt, die Waffe zur Gartenarbeit benutzt zu haben und erst kurz vor der Durchsuchung aus seiner Gartenhütte in die Wohnung verbracht zu haben, weil er befürchtete, dass sie dort verrostet. Eine fadenscheinige Erklärung, wie auch die Kammer fand. „Ich bin auch passionierte Gärtnerin, lagere meine Gartenschere aber nicht auf der Couch“, befand die Richterin pragmatisch.
Dennoch fiel das Urteil sehr milde aus. Denn erstens war der Angeklagte in seiner Wohnung im Herbst 2019 bereits einmal überfallen worden, wobei seinen Angaben nach 800 Gramm Amphetamin geraubt wurden. Die Täter konnte er teils benennen, sie wurden bereits angeklagt.
Darüber hinaus aber hatte der 27-Jährige von Anfang an massive Aufklärungshilfe geleistet, Dealer und Abnehmer namentlich benannt und auch in diversen Prozessen als Zeuge ausgesagt. Auch der jetzige Prozess wäre ohne seine Einlassungen nicht möglich gewesen. Er saß zum ersten Mal in Untersuchungshaft, zusätzlich konsumierte er bis zu seiner Verhaftung erhebliche Mengen von Drogen. Jetzt lebt er drogenfrei und geht einer Arbeit nach. Trotzdem ordnete die Kammer seine Unterbringung in einer Entzugsklinik an, da sie wegen seiner langjährigen Abhängigkeit eine hohe Rückfallgefahr und somit die Gefahr weiterer Straftaten sieht. Eine Tendenz, die auch der forensisch-psychiatrische Sachverständige bestätigt hatte. Der Staatsanwalt hatte die Einziehung seiner möglichen Gewinne in der niedrigen Höhe von 2450 Euro beantragt. „Das ist ein Weihnachtsgeschenk, das wir an Sie weiterreichen“, so die Richterin.
Die Verhandlung gegen den 29-Jährigen, dem insgesamt 18 Anklagepunkte zur Last gelegt werden, wurde abgetrennt. Ein wesentlicher polizeilicher Zeuge konnte zum Termin nicht erscheinen, daher wird der Prozess voraussichtlich im Januar fortgesetzt.
Von unserem Mitarbeiter Thomas Krämer