Prozess am Landgericht Koblenz: Angeklagter ist in psychiatrischer Einrichtung untergebracht - Er ist hirnorganischer erkrankt
Messerangriffe: Mann bedrohte Pflegerinnen und Mitbewohner einer Einrichtung im Kreis Neuwied
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Kreis Neuwied/Koblenz. Er hat eine hirnorganische Erkrankung, leidet an Demenz, bekommt laut eigener Aussage 1500 D-Mark netto und ist aktuell in einer psychiatrischen Einrichtung im Kreis Neuwied untergebracht: Derzeit muss sich ein 63-jähriger Angeklagter wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung, Taten, die er alle in der psychiatrischen Einrichtung begangen hat, vor der 15. Strafkammer um Richter Dr. Gerald Prinz am Landgericht Koblenz verantworten.

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Bereits nach einer kurzen Erklärung des Verteidigers war der erste Prozesstag beendet. Dem 63-Jährigen wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, während seiner Unterbringung wegen Fremdgefährdung nach dem Psychisch-kranken-Hilfe-Gesetz im Zustand der Schuldunfähigkeit insgesamt vier Taten in der Unterbringungseinrichtung begangen zu haben. So soll der Beschuldigte am 7. November 2021 einer Pflegerin ein Haushaltsmesser an den Hals gehalten und diese in den Schwitzkasten genommen haben, um seine Entlassung aus der Unterbringung zu erreichen.

Die Pflegerin soll dadurch einen Schock erlitten und leicht am Hals verletzt worden sein. Im Anschluss daran soll der Beschuldigte eine weitere Mitarbeiterin der Einrichtung bedroht und versucht haben, diese mit dem Messer in den Bauch zu stechen, woraufhin diese den Beschuldigten aus der Einrichtung entlassen haben soll.

Am 7. Dezember 2021 soll der Beschuldigte, nachdem er sich wieder in der Einrichtung befunden hatte, eine Mitpatientin mit einem Messer am Hals bedroht und in den Schwitzkasten genommen haben. Als ein weiterer Zeuge ihm das Messer entwenden wollte, soll der Beschuldigte versucht haben, sowohl die Mitpatientin als auch den Zeugen mit dem Messer zu stechen. Schließlich soll der Beschuldigte zwei Tage später eine Pflegerin gewürgt und diese mit einem Kugelschreiber in den Hals gestochen haben, wodurch diese Rötungen und Kratzer am Hals erlitten haben soll. Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus.

„Gern würde ich meinen Mandanten besser verteidigen“, berichtet der Rechtsanwalt des Angeklagten und fügt hinzu: „Allerdings saß ich mit ihm vor Kurzem in der Einrichtung eine halbe Stunde zusammen. Immer, wenn ich ihn zu den Taten etwas gefragt habe, sagte er nur zu mir: „Das weiß ich nicht.“

Gezeichnet von seiner Erkrankung konnte der 63-Jährige seinen schlechten Gesundheitszustand gar nicht verbergen. So gab er auch auf Fragen der Prozessbeteiligten immer nur sehr kurze Antworten. Er hätte insgesamt 20.000 D-Mark Schulden, verdiene 1500 D-Mark netto im Monat und könnte sich nicht erinnern, dass er jemals wegen eines Bewährungswiderrufes mal im Gefängnis saß. Wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt, Beleidigung und Bedrohung ist er zu Geldstrafen und einer zweimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, die, wie bereits erwähnt, widerrufen wurde. Er absolvierte eine Klempnerlehre und stammt aus dem Kreis Neuwied. An das Gericht gewendet, hat er nur einen Wunsch: „Ich will heim!“

Die Verhandlung wird vor der 15. Strafkammer um Richter Dr. Gerald Prinz am Landgericht Koblenz fortgesetzt. Dann sollen auch Zeugen vernommen werden, hieß es.

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