Gesundheit Neues Gesetz gibt Medizinalhanf frei - Kostenübernahme oft problematisch
Medizin: Cannabis für Kranke aus Apotheke
Seit 10. März kann Cannabis als Medizin von jedem Arzt verschrieben werden. Doch die Nachfrage hält sich in Grenzen. Foto: picture alliance/dpa
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Kreis Neuwied. Cannabis für schwer kranke Menschen, die unter Schmerzen leiden – das gab es bisher nur in Ausnahmefällen. Doch seit 10. März kann jeder Arzt getrocknete Blüten oder Extrakte verschreiben, Patienten die Rezepte in der Apotheke einlösen. Die Kosten dafür übernimmt laut dem neuen Gesetz „Cannabis als Medizin“ die gesetzliche Krankenkasse. Die RZ hat mit Apothekern und Ärzten in der Region gesprochen: Bislang spielt Cannabis hier noch keine große Rolle. Kritik äußern die Mediziner daran, dass die Kosten bisher nur selten tatsächlich übernommen würden.

In Joachim Courtial, ärztlicher Leiter der Neuwieder Suchtambulanz, hat die Neuregelung einen Befürworter. Gerade Krebs- oder MS-Patienten könnten profitieren, so Courtial. Die Erfahrung zeige, dass Cannabis bei chronischen Nervenleiden schmerzlindernd und krampflösend wirken könne.

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