Verkehr Seit 1. Juli gilt Gebühr auf allen Bundesstraßen - Müll- und Versorgerfahrzeuge müssen (noch) zahlen: Maut: Mehrkosten treffen letztlich (fast) alle
Verkehr Seit 1. Juli gilt Gebühr auf allen Bundesstraßen - Müll- und Versorgerfahrzeuge müssen (noch) zahlen
Maut: Mehrkosten treffen letztlich (fast) alle
Bei Oberraden steht eine Mautsäule, die kontrolliert, ob die Onboard-Einheit eingeschaltet ist und die Zahl der Achsen stimmt. Foto: Archiv Göbler Angela Göbler
Kreis Neuwied. Die Mautpflicht für den Güterkraftverkehr gilt seit dem 1. Juli auch auf allen Bundesstraßen. Im Kreis Neuwied sind dies die B 8, B 49, B 256 und die B 413. Die Mautausweitung soll das Nutzerprinzip stärken, höhere Einnahmen generieren, Lärm und andere Emissionen verringern und die Ausweichstrecken entlasten. Doch derzeit deutet vieles darauf hin, dass die Kosten wohl alle treffen werden, nicht nur Speditionen und Betriebe, die Lkw im Fuhrpark haben und Transporte abwickeln.
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Hoffnung für die Otto-Normal-Verbraucher-Haushalte gibt jedoch ein Beschluss des Bundesrates. Auf Antrag des Freistaates Sachsen beschloss das Gremium, die Bundesregierung solle prüfen, inwieweit Fahrzeuge der Abfallbeseitigung von der Mautpflicht ausgenommen werden können.