An den „Eingängen“ zur Fußgängerzone werden Passanten mit Schildern auf die neu verfügte Maskenpflicht hingewiesen. Jörg Niebergall
Neuwied. Mund-Nasen-Bedeckungen werden in der Neuwieder Innenstadt noch mehr als bisher das Straßenbild prägen: Seit Montag gilt in der Fußgängerzone eine Maskenpflicht. Wir beantworten sechs drängende Fragen rund um die neue Maßnahme.
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1. Wo und wann gilt die Maskenpflicht? Die Mund-Nasen-Bedeckung muss seit gestern täglich (auch am Wochenende) zwischen 7 und 20 Uhr in der Neuwieder Fußgängerzone getragen werden – und zwar in der Mittelstraße zwischen Hermann- und Rheinstraße, in der Langendorfer Straße zwischen Markt- und Luisenstraße und in der Engerser Straße zwischen Markt- und Schlossstraße.