Neuwied
Maskenpflicht in Neuwieder City: Wann und warum sie gilt, wer sie kontrolliert und was bei Nichtbeachtung droht
An den „Eingängen“ zur Fußgängerzone werden Passanten mit Schildern auf die neu verfügte Maskenpflicht hingewiesen.
Jörg Niebergall

Neuwied. Mund-Nasen-Bedeckungen werden in der Neuwieder Innenstadt noch mehr als bisher das Straßenbild prägen: Seit Montag gilt in der Fußgängerzone eine Maskenpflicht. Wir beantworten sechs drängende Fragen rund um die neue Maßnahme.

Lesezeit 3 Minuten
1. Wo und wann gilt die Maskenpflicht? Die Mund-Nasen-Bedeckung muss seit gestern täglich (auch am Wochenende) zwischen 7 und 20 Uhr in der Neuwieder Fußgängerzone getragen werden – und zwar in der Mittelstraße zwischen Hermann- und Rheinstraße, in der Langendorfer Straße zwischen Markt- und Luisenstraße und in der Engerser Straße zwischen Markt- und Schlossstraße.

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