Linkenbach – Sie taten sich schwer, hatten aber letztlich keine Wahl: Die Mitglieder des Linkenbacher Gemeinderates haben mit 7:1 Stimmen die Hebesätze für die Grundsteuern angehoben.
Statt bislang 280 Prozent werden künftig bei der Grundsteuer A (landwirtschaftlich genutzte Flächen) 285 Prozent angesetzt und bei der Grundsteuer B 340 Prozent (statt 320).
Es war vor allem Ratsmitglied Uwe Töbel, der vehement gegen die Erhöhung argumentiert (und später auch stimmte). Man könne die Bürger in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht immer stärker belasten, betonte er. Diese Meinung teilten die übrigen Gemeindevertreter zwar grundsätzlich, sie beugten sich aber der „dringenden Empfehlung“ der Verbandsgemeinde, die Kämmerer Andreas Vetter aussprach. Denn die Landesregierung hat angekündigt, die Nivellierungssätze auf 285 beziehungsweise 338 Prozent anzuheben.
Die Gemeinden müssten nun wenigstens diese Sätze nehmen, wollten sie nicht gleich mehrere Nachteile in Kauf nehmen: Denn bei der Berechnung der Umlagen werden die Gemeinden so veranschlagt, als ob sie diese Sätze erheben würden. Das heißt: Nicht nur die Mindereinnahmen durch tatsächlich weniger erhaltene Steuern wären zu verkraften, auch der Abfluss wäre höher. Ein doppelter Verlust.
Und vermutlich noch wichtiger: Bei Zuschussanträgen guckt die Regierung, ob die Gemeinde zumindest ihre eigenen Möglichkeiten ausschöpft. Nimmt sie also geringere Hebesätze, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Anträge abgelehnt werden. Für die Ortsentwicklung bedeutete das Stillstand.
Daraus schloss Bürgermeister Kunz eindeutig: „Wenn Sie Schaden von der Gemeinde abwenden wollen, müssen Sie mindestens die Nivellierungssätze nehmen.“ Ähnlich sah es auch Ortsbürgermeister Achim Hoffmann. Er führte zusätzlich an, dass auch das Dorfgemeinschaftshaus defizitär sei: „Wenn ich dafür vom Land kein Geld bekomme, kann ich es schließen. Und wenn wir unter den Nivellierungssätzen bleibe, bekomme ich kein Geld.“ Und so resümierte auch Ratsfrau Bettina Ramseger die Diskussion: „Wir wollen nicht, aber wir müssen. Wir haben die Pistole auf der Brust.“
Finanziell hat die klamme Gemeinde von der Erhöhung übrigens wenig. Vor allem der neue Satz der Grundsteuer A – hier gibt es 2010 in Linkenbach 118 Veranlagungen – bringt insgesamt gerade einmal 44 Euro an Mehreinnahmen. Das bedeutet auf der anderen Seite, dass die Bürger auch nicht allzu hart getroffen werden.
So werden die Grundsteuern berechnet:
Die Berechnung der Grundsteuer ist kompliziert und der – auf den ersten Blick extrem hoch erscheinende – Hebesatz nur ein Teil. Er wird multipliziert mit dem Einheitswert und der Grundsteuermesszahl. Ein Beispiel: Ein angenommener Einheitswert von 10 000 Euro wird zunächst mit der Grundsteuermesszahl von 3,5 Promille multipliziert. Die sich daraus ergebenden 35 Euro werden wiederum mit dem Hebesatz verrechnet. Heißt also im Fall der Grundsteuer B in Linkenbach, dass der Modell-Besitzer künftig 99,75 Euro im Jahr zahlen muss. Bislang waren es 98 Euro.