Denkmalschutzbehördewill, dass Besitzer trotz Hochwassergefährdung Holzfenster einbauen
Leutesdorfer Ehepaar streitet mit Denkmalschutzbehörde: Fenster aus Kunststoff statt Holz eingebaut
Passen die Fenster zu dem alten Haus oder nicht? Die Untere Denkmalschutzbehörde sagt Nein, weil es Kunststoff- statt Holzfenster sind, die Besitzer sagen Ja und verweisen auf den geringen optischen Unterschied.
Yvonne Stock

Leutesdorf. Wie weit geht der Denkmalschutz in einem hochwassergefährdeten Ort wie Leutesdorf? Müssen in einem denkmalgeschützten Haus in direkter Rheinnähe Holzfenster eingebaut werden, obwohl die Besitzer die Erfahrung gemacht haben, dass diese nach einigen Hochwassern undicht werden und dann wegfaulen? Oder dürfen sie Kunststofffenster einbauen, die optisch kaum als solche zu erkennen sind? Darüber streitet sich das Winzerehepaar Selt mit der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Kreis Neuwied.

„Man sieht es nicht und bei einem denkmalgeschützten Haus kommt es doch auf die Optik an“, schimpft Maria Theresia Tilgen-Selt. Denn das Ehepaar hat nicht irgendwelche Kunststofffenster in das Fachwerkhaus aus dem Jahr 1567 einbauen lassen, sondern welche, die laut Hersteller kompatibel mit dem Denkmalschutz sind.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region