Landgericht Koblenz hebt Beschluss des Amtsgerichts Sinzig auf - Dadurch wird eine Zwangsversteigerung wieder möglich
Landgericht Koblenz entscheidet: Die „Carmen Sylva“ ist ein Schiff und kein Wrack
Ende März sank die „Carmen Sylva“ im Hafen von Brohl-Lützing. Zum Wrack wurde das Schiff dadurch aber nicht, hat jetzt das Landgericht Koblenz entschieden. Foto: Hans-Jürgen Vollrath
Hans-Jürgen Vollrath

Neuwied/Brohl-Lützing. Wann ist ein Schiff ein Schiff – und wann ein Wrack? Diese Frage ist für das weitere Schicksal der „Carmen Sylva“ von entscheidender Bedeutung. Von der Antwort hängt nämlich ab, ob das ehemalige Neuwieder Fahrgastschiff versteigert werden kann oder nicht. Jetzt hat das Landgericht Koblenz in der Sache einen Beschluss gefasst.

Die „Carmen Sylva“ war Mitte Dezember 2021 im Zuge einer Zwangsräumung vom Neuwieder Rheinufer in den Hafen von Brohl-Lützing geschleppt worden. Geplant war, dass das Schiff bei einer Zwangsversteigerung einen neuen Besitzer findet. Ein Termin für die Versteigerung war für Ende April schon angesetzt.

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