Eine neue Verordnung des Landes erlaubt es den Kommunen, die Gebühren selbst zu bestimmen - Wie Neuwied damit umgeht
Land räumt Spielraum ein: Werden Parkausweise in Neuwied jetzt teurer?
Wer einen Anwohnerparkausweis besitzt, kann sein Auto in Neuwied in bestimmten Zonen der Innenstadt kostenfrei auf bewirtschafteten Parkplätzen abstellen. Die Entwicklung der Parkgebühren ist Thema in der Stadtverwaltung. Foto: Jörg Niebergall
Jörg Niebergall

Neuwied. Eine neue Landesverordnung macht es möglich: Kommunen können in Zukunft selbst bestimmen, welche Gebühren sie für das sogenannte Bewohnerparken erheben wollen. Freut man sich daher bei der Stadt Neuwied schon darauf, diese Einnahmequelle sprudeln zu lassen? Die RZ hat nachgefragt.

Lesezeit 2 Minuten

Beim Bewohnerparken haben Ortsansässige die Möglichkeit, ihr Fahrzeug in der Nähe ihres Wohnorts auf einem eigens dafür ausgewiesenen Parkplatz abzustellen. Dafür kann die Kommune Geld verlangen. Die Höhe regelte bislang eine Gebührenordnung des Bundes. Demnach wurde für einen Bewohnerparkausweis pro Jahr ein Betrag von 10,20 Euro bis 30,70 Euro fällig.

Nach einer Gesetzesänderung sind diese Werte aber nicht mehr verbindlich. Vielmehr können die Bundesländer ihren Kommunen nun die Möglichkeit einräumen, dass sie selbst bestimmen, was das Bewohnerparken kosten soll.

Verordnung soll bald in Kraft treten

In Rheinland-Pfalz hat das Kabinett dazu kürzlich eine entsprechende Verordnung beschlossen und mit einem wortgewaltigen Titel versehen: die „Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für die Festsetzung der Parkgebühren“. Sie soll in den kommenden Wochen in Kraft treten, teilt das Verkehrsministerium in Mainz mit.

Die Verordnung solle den Kommunen mehr Handlungsspielraum geben, „den öffentlichen Raum in ihrer Stadt zu gestalten“, wird Verkehrsstaatssekretär Andy Becht in einer Pressemitteilung des Ministeriums zitiert. „Jede Stadt hat eine andere verkehrliche Situation mit unterschiedlichem Parkraumdruck.“ Dank der neuen Verordnung könnten die Städte darauf nun individuell reagieren.

Im Fall der Stadt Neuwied ist die Sache jedoch ein wenig komplexer. Denn ein Bewohnerparken in der beschriebenen Form gibt es in der Deichstadt (noch) nicht. Stattdessen können Anwohner beim Ordnungsamt Parkausweise beantragen, die dazu berechtigen, dass sie ihr Auto kostenlos auf Parkplätzen abstellen dürfen, für die sonst ein gebührenpflichtiger Parkschein erforderlich wäre. Solche Parkplätze gibt es in acht ausgewiesenen Zonen in der Neuwieder Innenstadt. Im vergangenen Jahr hat die Stadt 675 Anwohnerparkausweise ausgestellt.

Wenn es Überlegungen gibt, dann im Kontext der gesamten Parkraumbewirtschaftung und auch mit Blick auf den Verkehrsentwicklungsplan.

Stadt-Pressesprecher Erhard Jung

Während die Anwohnerparkplätze nach Neuwieder Muster also auch anderen Verkehrsteilnehmern gegen eine Parkgebühr offenstehen, ist das bei den Bewohnerparkplätzen, auf die sich die neue Landesverordnung bezieht, nicht der Fall. „In der Neuwieder Innenstadt wäre es problematisch, solche Zonen auszuweisen“, erklärt Stadt-Pressesprecher Erhard Jung. Dort sollen auch Kunden und Besucher ihr Auto parken können, und nicht nur die Anwohner.

Die neue Landesverordnung spielt bei einer Anpassung der Parkgebühren in Neuwied derzeit also keine Rolle. Für die Gebührenfestlegung des Anwohnerparkens in der Deichstadt gilt eine andere Rechtsgrundlage. Ein entsprechender Parkausweis kostet derzeit 40,90 Euro pro Jahr. Damit liegt Neuwied am unteren Ende der Skala. „Laut Gebührenordnung sind Beträge von 10,20 Euro bis 767 Euro möglich“, erläutert Jung.

Ob sich die Gebühren für das Anwohnerparken in Zukunft ändern oder ob auch ein Bewohnerparken eingeführt wird, ist derzeit offen. Jung bestätigt zwar, dass die Parkgebühren ein Thema in der Stadtverwaltung sind. Die Gebührenentwicklung werde aber nicht isoliert nur für sich betrachtet. „Wenn es Überlegungen gibt, dann im Kontext der gesamten Parkraumbewirtschaftung und auch mit Blick auf den Verkehrsentwicklungsplan“, sagt Jung. Und sollte die Verwaltung Anpassungen – egal in welche Richtung – für erforderlich halten, „dann würde der Vorschlag auch in den städtischen Gremien beraten, um einen Konsens zu erzielen“.

Von Hilko Röttgers

Top-News aus der Region