Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre käme auch im Kreis Neuwied bei vielen Menschen gut an. Foto: dpa picture alliance
Kreis Neuwied. Bei einer Kommunalwahl sein Kreuzchen schon im Alter von 16 Jahren zu machen, ist rechtens. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig so entschieden. Und während das auch in manchen Bundesländern praktiziert wird, gilt in Rheinland-Pfalz bisher immer noch das Kriterium der Volljährigkeit.
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Allerdings hofft Martin Diedenhofen, Vorsitzender der Jusos im Kreis Neuwied, dass sich das nun auch hierzulande ändern wird. „Das erhöht den Druck auf die verbliebenen fünf Bundesländer, in denen das Wahlrecht ab 16 bei Kommunalwahlen noch verweigert wird“, sagt er.