Kreis und Stadt überweisen Millionen an Alleinerziehende - Neues Gesetz ließ Fälle sprunghaft ansteigen
Kreis und Stadt Neuwied überweisen Millionen an Alleinerziehende: Wenn der Ex-Partner keinen Unterhalt zahlt
Wir werden das Kind schon schaukeln? Wenn der andere Elternteil nicht zahlt, können Alleinerziehende mit der Redensart nicht viel anfangen.
dpa

Kreis Neuwied. Wer ein Kind allein erzieht, hat Anspruch auf Unterhalt, auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen kann. In dem Fall springt der Staat mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss ein. Die Verwaltung dieser Leistung ist für die Jugendämter in Stadt und Kreis Neuwied ein bürokratischer Kraftakt. Sie zahlen das Geld nicht nur aus, sie fordern es auch von den unterhaltspflichtigen Elternteilen zurück. Dabei bekommen sie es auch mit Unterhaltsprellern zu tun – die nicht zahlen wollen.

Die Zahlen: Eine Antragsflut rollte 2017 auf die Ämter zu, nachdem durch das geänderte Unterhaltsvorschussgesetz deutlich mehr Alleinerziehende Anspruch auf die Leistung hatten. Zuvor gingen aus dem Kreis jährlich zwischen 200 und 300 neue Anträge ein.

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