Kreis Neuwied/Koblenz
Kreis Neuwied muss für Sonderschüler aus Cochem zahlen

Kreis Neuwied/Koblenz. Die Richter des Koblenzer Oberverwaltungsgerichtes (OVG) haben entschieden: Der Kreis Neuwied muss allein für die Fahrtkosten aller Förderschüler aus den Nachbarkreisen aufkommen. Der Kreis Cochem-Zell hatte ein Urteil angestrengt und den Neuwied auf die Übernahme aller Transportkosten für Sonderschüler verklagt.Das OVG hat in seiner jüngsten Entscheidung festgestellt, dass laut Schulgesetz nur Neuwied als Kostenträger infrage komme, weil hier der Sitz der Sonderschulen liegt.

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Kreis Neuwied/Koblenz. Die Richter des Koblenzer Oberverwaltungsgerichtes (OVG) haben entschieden: Der Kreis Neuwied muss allein für die Fahrtkosten aller Förderschüler aus den Nachbarkreisen aufkommen. Der Kreis Cochem-Zell hatte ein Urteil angestrengt und den Neuwied auf die Übernahme aller Transportkosten für Sonderschüler verklagt.Das OVG hat in seiner jüngsten Entscheidung festgestellt, dass laut Schulgesetz nur Neuwied als Kostenträger infrage komme, weil hier der Sitz der Sonderschulen liegt.

Kreisbeigeordneter Achim Hallerbach kommentiert das wie folgt: „Mit diesem Urteil kommt eine erneute Kostenlawine auf den Kreis Neuwied zu, die wir allein nicht schultern können.“ Er rechnet vor: Schon heute wendet der Kreis mehr als 9 Millionen Euro für die Schülerbeförderung auf. Das jährliche Defizit liegt bei bei etwa 3,5 Millionen Euro, denn seit Jahren reichen die vom Land Rheinland-Pfalz zugestandenen Ausgleichsleistungen bei Weitem nicht mehr aus. „Mit der OVG-Entscheidung erwarten wir eine weitere Kostensteigerung von jährlich 1,5 Millionen Euro“, sagt Hallerbach.
Der Beigeordnete verwies darauf, was die Richter während der mündlichen Verhandlung vor gut zwei Wochen mehrfach angemerkt haben: „Unvollständige Regelungen im Landesgesetz“ sind der Grund für künftige Mehrbelastungen. Frei übersetzt: Wer wie der Kreis Neuwied Standort für zehn Förderschulen mit rund 1200 Schülern von außerhalb ist, steht in Sachen Transportkosten als der Dumme da. Hinzu kommt: Sparbemühungen, die der Kreis im Hinblick auf den wieder einmal hoch defizitären Haushalt 2011 anstrengt, sind so bereits vor Beginn des neuen Jahres zunichte gemacht.
Die Richter haben ihren Urteilsspruch mit einem deutlichen Fingerzeig an die Adresse des Landes versehen. Sie legen nahe, dass die bisherige Kostenregelung für die Beförderung von Sonderschülern im Hinblick auf die besondere Situation des Kreises Neuwied „nicht frei von rechtlichen Bedenken“ ist. Das Problem ließe sich über höhere Landeszuwendungen lösen oder über eine Änderung des Schulgesetzes. Denkbar wäre die Pflicht für Nachbarkommunen, Vereinbarungen über Kostenbeteiligungen zu treffen. Das Schulgesetz ließe sich auch so ändern, dass statt des Schulstandortprinzips das des Wohnsitzes gilt.
Für Hallerbach ist jetzt das Land gefordert: „Es muss ohnehin bis 2012 wegen der Gleichbehandlung beim Elternanteil für die Schülerbeförderung das Gesetz ändern. Das wäre ein Aufwasch.“

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