Küchenmeister aus Meinborn
Koch erhält keinen Fortbildungsbonus wegen Umzugs
Koch Luca Blasius aus Meinborn hat in der Sternegastronomie gelernt und gearbeitet. Nach seiner erfolgreich abgeschlossenen Fortbildung zum Küchenmeister hat ihn das Wirtschaftsministerium im vergangenen Jahr beim Landesbestenpreis ausgezeichnet. Doch finanziell will ihn das Land Rheinland-Pfalz nicht unterstützen.
Luca Blasius

Luca Blasius hat bei der IHK Koblenz die Fortbildung zum Küchenmeister absolviert. Vom Land Rheinland-Pfalz wurde der Meinborner für seine Leistung mit dem Landesbestenpreis ausgezeichnet. Doch finanziell will es den Musterschüler nicht unterstützen.

Wer sich den Lebenslauf von Luca Blasius anschaut, sieht direkt, dass es sich bei dem 28-Jährigen um einen Koch mit Ambitionen handelt. Nach der Ausbildung im früheren Neuwieder Ein-Stern-Restaurant Coquille St. Jacques arbeitete der Meinborner als Demi Chef de Partie (Stellvertreter eines Postenchefs in der Küche) auf Sylt im Zwei-Sterne-Restaurant des Luxushotels Söl’ring Hof und am Tegernsee im damaligen Drei-Sterne-Restaurant Überfahrt in Rottach-Egern. Während der Corona-Pandemie studierte er Lebensmitteltechnologie in Trier. Im Frühjahr 2023 kehrte er in die Gastronomie zurück und trat die Stelle des Sous Chefs (Stellvertreter des Küchenchefs) im Ein-Stern-Restaurant Rüssel‘s Landhaus in Naurath/Wald in der Verbandsgemeinde Hermeskeil an. Schließlich entschied sich der junge Koch, im Jahr 2024 die Fortbildung zum Küchenmeister bei der IHK Koblenz in Vollzeit zu machen – die Voraussetzung, eines Tages als Berufsschullehrer zu arbeiten. Bis Ende April 2024 hatte Blasius alle schriftlichen Prüfungen abgeschlossen, die praktische Prüfung war aber erst für Mitte Juli 2024 angesetzt. Um die Zeit zu überbrücken, suchte sich der Meinborner schließlich einen Job. Bei der Brasserie Nitz in Nürnberg wurde er fündig und zog zum 1. Juni 2024 ins Frankenland, um Geld zu verdienen – ein folgenreicher Fehler, wie sich später herausstellen sollte.

„Es ist unverständlich, warum wegen einer einzigen Prüfung, im Endeffekt wegen zwei Tagen so ein Tohuwabohu gemacht wird, und man am Ende kein Geld dafür bekommt. Ich finde es nicht gerecht. Es ist absurd.“
Küchenmeister Luca Blasius

Denn Blasius hatte nach der bestandenen Abschlussprüfung als Küchenmeister bei der IHK Koblenz einen Antrag auf den sogenannten Aufstiegsbonus I eingereicht. Damit würdigt das Land Rheinland-Pfalz bei erfolgreichem Abschluss einer Meisterprüfung „die Bereitschaft, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken“, erklärt das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium. Doch die freiwillige Leistung des Landes in Höhe von 2000 Euro ist an gewisse Voraussetzungen gebunden. Dazu zählt auch, dass der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz liegen muss. Weil Blasius vor Abschluss der letzten Prüfung seinen Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegt hatte, blieb ihm der Aufstiegsbonus verwehrt. „Es ist unverständlich, warum wegen einer einzigen Prüfung, im Endeffekt wegen zwei Tagen so ein Tohuwabohu gemacht wird, und man am Ende kein Geld dafür bekommt. Ich finde es nicht gerecht. Es ist absurd“, kritisiert Blasius die bisherige Regelung.

„Allerdings bin ich kein Mensch, der mehrere Monate irgendwo zu Hause herumsitzt und nichts tut. Ich muss arbeiten, sonst wird mir sehr schnell langweilig.“
Luca Blasius über die Möglichkeit, in der Übergangsphase besser Arbeitslosengeld beantragt zu haben

Der Küchenmeister kannte zwar die Wohnsitz-Regel, konnte sich damals aber nicht vorstellen, dass das Land diese so streng auslegen würde. Das Wirtschaftsministerium habe gegenüber Blasius argumentiert, dass mit dieser Regel Ausbildungstourismus verhindert werden soll. Hätte Blasius allerdings erst einen Tag nach der Prüfung seinen Wohnsitzwechsel von Meinborn nach Nürnberg gemeldet, hätte er die Voraussetzungen für den Aufstiegsbonus I erfüllt, habe ihm ein Sachbearbeiter im Ministerium erklärt. Im Nachhinein denkt Blasius, wäre es wohl klüger gewesen, während der Vollzeitfortbildung Arbeitslosengeld zu beantragen. „Allerdings bin ich kein Mensch, der mehrere Monate irgendwo zu Hause herumsitzt und nichts tut. Ich muss arbeiten, sonst wird mir sehr schnell langweilig“, so Blasius.

„Sie geben dir den Landesbestenpreis, aber nicht den Aufstiegsbonus. Das macht in meinen Augen überhaupt keinen Sinn.“
Luca Blasius über die Einladung von Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP)

Nachdem sein Antrag für den Aufstiegsbonus abgelehnt worden war, sorgte ein Schreiben der rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) bei Blasius für Verwunderung: Es war die Einladung zur Verleihung des Landesbestenpreises im November 2024 nach Mainz. Hierbei wurden die besten Meister und Fortbildungsabsolventen der Industrie- und Handelskammern, der Landwirtschaftskammer und der Handwerkskammer geehrt. „Sie geben dir den Landesbestenpreis, aber nicht den Aufstiegsbonus. Das macht in meinen Augen überhaupt keinen Sinn“, klagt Blasius.

Dennoch war er der Einladung in die Alte Lokhalle gefolgt, auch um das Gespräch mit Ministerin Schmitt zu suchen. Doch am Ende blieb es dabei, dass das Ministerium auf seine Zulassungskriterien pocht. Als Trostpreis bekam Blasius in Mainz einen Brief und einen Pokal überreicht. „Das Ding hat wohl 20 Euro gekostet und steht jetzt bei mir zu Hause im Schrank“, berichtet der Küchenmeister. Außerdem gab es ein Erinnerungsfoto mit Ministerin Schmitt, die sich mit den Landesbesten schmückt. Inzwischen hat Blasius die Entscheidung zum verwehrten Aufstiegsbonus hingenommen, er möchte keine Rechtsmittel einlegen. „Vielleicht hinterfragen sie nun ihre Regelung mal. Das würde mir schon reichen“, so Blasius. Während der laufenden Skisaison ist er in Österreich beschäftigt. Eine berufliche Rückkehr nach Rheinland-Pfalz sei irgendwann denkbar, so groß ist der Groll über sein Heimatland dann doch nicht.

Wirtschaftsministerium beharrt auf der bestehenden Regel

Nach der Causa Blasius scheint im Wirtschaftsministerium in Mainz jedoch kein Umdenken stattzufinden. „Dass angehende Fachkräfte vor Abschluss ihrer Prüfung Rheinland-Pfalz verlassen, ist nicht die Regel. Der weit überwiegende Teil der gestellten Anträge erfüllt die Förderkriterien und kann somit positiv beschieden werden“, betont Nicola Diehl, Pressesprecherin des Wirtschaftsministeriums, auf Anfrage unserer Zeitung. „Gäbe es die Förderkriterien nicht, würde der Aufstiegsbonus I den förderrechtlichen Bezug zu Rheinland-Pfalz verlieren. Angehende Fachkräfte ohne Bezug zum Standort Rheinland-Pfalz und der Fortbildung in Rheinland-Pfalz wären anspruchsberechtigt. Ferner würde der Wegfall des Bezugs zu Rheinland-Pfalz den Weg zum Fördermissbrauch durch die zeitgleiche Beantragung mehrerer, vergleichbarer Förderprogramme in unterschiedlichen Bundesländern erheblich erleichtern. Dies gilt es zu vermeiden“, teilt Diehl mit. Förderprogramme wie der Aufstiegsbonus I, die Zuschüsse ohne Rückzahlung gewähren, seien öffentliche Mittel, die ein spezielles Ziel im Landesinteresse verfolgen würden – im hiesigen Fall die Stärkung der Fortbildung am Standort Rheinland-Pfalz.

Auf die Frage, warum das Ministerium angesichts der Differenzen um den Aufstiegsbonus I nicht auf die Einladung von Blasius zum Landesbestenpreis verzichtet habe, antwortet die Sprecherin, dass das Land ihn für seine „herausragenden Leistungen“ ehren wollte. Unsere Zeitung hat auch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz mit diesem ungewöhnlichen Fall konfrontiert. Doch dieser wollte sich zur Angelegenheit nicht äußern.

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