Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt Vorgehen der Stadt Neuwied: Steigerung des Hebesatzes ist nicht zu beanstanden: Klage abgewiesen: Neuwieder Grundsteuererhöhung ist rechtlich nicht zu beanstanden
Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt Vorgehen der Stadt Neuwied: Steigerung des Hebesatzes ist nicht zu beanstanden
Klage abgewiesen: Neuwieder Grundsteuererhöhung ist rechtlich nicht zu beanstanden
Neuwied. Die Klage des Neuwieder Rechtsanwalts Volker Ecker gegen die Grundsteuererhöhung der Stadt Neuwied hat in erster Instanz keinen Erfolg gehabt. Die fünfte Kammer des Koblenzer Verwaltungsgerichts hat sie jetzt abgewiesen. Die Klage sei zwar zulässig, aber unbegründet, heißt es im Urteil, das indes noch nicht rechtskräftig ist. Auf Anfrage unserer Zeitung kündigt Ecker an, dass er Berufung beantragen wird.
Zum Hintergrund: Im Dezember 2020 hat eine knappe Mehrheit im Neuwieder Stadtrat beschlossen, in der Haushaltssatzung 2021 den Hebesatz der Grundsteuer B um 45 Prozent zu erhöhen – von 420 auf 610 Punkte. Dieser Beschluss hat großen Protest ausgelöst.