Demnach wird die Kreisverwaltung unmittelbar eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der ab Donnerstag, 22. April kein Präsenzunterricht mehr in den Schulen an Rhein und Wied erteilt werden darf.
Diese Entscheidung sei nach umfangreichen Abstimmungsgesprächen am Wochenende, unter anderem mit dem Präsidenten der ADD und der Leitung des Neuwieder Gesundheitsamtes und einer Telefonkonferenz mit dem Oberbürgermeister der Stadt sowie den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden gefallen, heißt es aus dem Kreishaus
Die Regelungen einer schulischen Notbetreuung sowie die Regelungen über die Durchführung von Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen laut 18. Corona-Bekämpfungs-Landesverordnung bleiben bestehen.
Es müsse eine Notbetreuung angeboten werden für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie für Schüler, deren häusliche Lernsituation oder Betreuung nicht ausreichend ist. Damit alle Eltern im Bedarfsfall von dieser Notbetreuung auch profitieren können, wird die Schülerbeförderung aufrecht erhalten.
[Update 16.40 Uhr:] Landrat Achim Hallerbach hat am Montagnachmittag zu Beginn der Kreisausschuss-Sitzung angekündigt, dass er und Schuldezernent Michael Mahlert im Verlauf der Sitzung über die Schulschließung informieren werden. Die Sitzung kann aktuell bei Youtube live verfolgt werden.
[Update 18.10 Uhr:] Wie Landrat Achim Hallerbach und Schuldezernent Michael Mahlert in der Sitzung des Kreisausschusses erklärten, betrifft die Vorsichtsmaßnahme auch die Kitas. Diese wechseln wieder in den Notbetreuungsbetrieb. Zuletzt arbeiteten sie im „Regelbetrieb bei dringendem Bedarf“.
Landrat Achim Hallerbach betonte in der Sitzung, dass der Kreis in der Frage der Schulschließungen auf Weisung des Landes agiere. „Wir haben auch weiterhin keine Spreaderevents oder Hotspots, sondern ein diffuses Ansteckungsgeschehen. Wir sehen aber, dass gerade dieses diffuse Geschehen in Schulen und Kitas zu einer großen Herausforderung wird.“ Es sei zuletzt vermehrt zu Infektionsketten in diversen Schulen gekommen – und auch in Kitas habe es vermehrt Ansteckungen gegeben. Darauf reagiert der Kreis nun – auch „wenn das nicht für Begeisterung sorgen wird.“ Die Allgemeinverfügung wird zunächst für 14 Tage gelten.
„Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht“, ergänzte Schuldezernent Michael Mahlert, der von vielen Abstimmungsgesprächen auch mit Schulleitungen berichtete. „Auch danach bin ich aber von der Entscheidung überzeugt.“
Zuvor hatte die stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes, Ilonka Degenhardt, den Ausschussmitgliedern einen aktuellen Überblick über das derzeitige Infektionsgeschehen gegeben – und dabei angesichts der am Sonntag und Montag kurzfristig leicht gesunkenen Inzidenzzahlen keine Hoffnungen auf eine baldige Entspannung geweckt: „Warten Sie den Mittwoch ab, dann gehen die Zahlen erwartungsgemäß wieder hoch.“
Appell an die Eigenverantwortlichkeit
Inzwischen hat die Kreisverwaltung auch in einer Pressemitteilung über die neuen Regelungen informiert. Die Mitteilung im Wortlaut:
„Trotz der mit den Allgemeinverfügungen von Anfang des Monats April verbundenen Einschränkungen ist der Inzidenzwert auch in unserem Landkreis gestiegen. Nach intensiven Beratungen mit den Präsidenten sowohl der ADD als auch dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung wurde der Notbetrieb für Kindertagesstätten angeordnet und der Präsenzunterricht in den Schulen ausgesetzt,“ begründet Landrat Achim Hallerbach und der Erste Kreisbeigeordnete Michael Mahlert die neue Allgemeinverfügung, die Donnerstag (22. April) in Kraft tritt.
Die Sieben-Tages-Inzidenz für den Landkreis ist in den letzten Wochen stark gestiegen. Die Marke von 200 wurde bereits überschritten. Der Zusammenhang von Inzidenzwert, Ansteckungsrate und Auslastung der Intensivstationen steht außer Frage. Die Zahl der Intensivplätze in den Krankenhäusern ist endlich und auch wenn die Relation von Infektionen zu schwersten Krankheitsverläufen abgenommen hat, die Relation „je mehr Infizierte, desto mehr schwere Krankheitsverläufe“ bleibt bestehen. Gleiches gilt für die Ansteckungsrate.
Mit dem Schul- und Kita-Betrieb ist eine hohe Kontaktwahrscheinlichkeit gegeben: auf dem Weg zur Schule/Kita in den öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch innerhalb der jeweiligen Kita- oder Lerngruppen, selbst dann, wenn die Einrichtungen sehr gute Hygienekonzepte haben.
„Unsere Schulen haben ausgeklügelte Hygienekonzepte, wir haben drei Tests in der Woche für die weiterführenden Schulen sichergestellt, aber es ändert nichts daran, dass Tausende von Schüler und Schülerinnen, aber auch das Lehrpersonal oder andere Bedienstete in Kitas und Schulen täglich hunderte von Kontakten haben. Das ist ein vergleichsweise hohes Risiko, selbst dann, wenn sich alle an die Abstands- und Hygieneregeln halten“, fasst Landrat Achim Hallerbach die Einschätzung der Bürgermeister zusammen. In den wöchentlichen Telefonkonferenzen der Bürgermeister wird die Lage im Landkreis besprochen und gemeinsame Vorgehensweisen vereinbart, eine notwendige Maßnahme, da Grundschulen und Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Verbands- beziehungsweise Ortsgemeinden sind. Bei den Kindertageseinrichtungen sind zudem freie und konfessionelle Träger mit im Boot.
„Die Entscheidungsfindung war schwierig, und wir haben die Vor- und Nachteile einer solchen Entscheidung intensiv abgewogen, aber wir waren mit allen, den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden und dem Oberbürgermeister der Stadt, darin einig, dass wir diesen Weg gehen müssen, wenn wir eine Chance haben wollen, wieder vor die dritte Welle der Pandemie zu kommen. Das heißt, dass auch die Grundschulen in den „Notbetrieb“ wechseln“, beschriebt Michael Mahler die Situation.
Der einhellige Appell der poltisch Verantwortlichen richtet sich an die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen: „Bei allen Verfügungen und Verordnungen liegt es maßgeblich auch am Verhalten eines jeden Einzelnen, wie schnell wir aus der Pandemie kommen“.