Schlagwortx Unterzeilesdfsdfsdfsfx: Kartellamt verfügt: Holzvermarktung im Kreis muss neu geregelt werden
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Kartellamt verfügt: Holzvermarktung im Kreis muss neu geregelt werden
Die Vermarktung des Holzes in kommunalen Wäldern müssen die Kommunen nun selber in die Hand nehmen. Foto: dpa
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Kreis Neuwied. Nach jahrzehntelanger Praxis hat das Bundeskartellamt Anstoß am kooperativen Holzverkauf über die Staatlichen Forstämter genommen. Ab dem 1. Januar 2019 wird Rheinland-Pfalz den Holzverkauf für kommunale und private Waldeigentümer nicht mehr abwickeln können. Landesforsten Rheinland-Pfalz – und damit die Forstämter wie das in Dierdorf – müssen sich aus der Holzvermarktung für nicht staatlichen Waldbesitz zurückziehen.
Für das Kartellamt steht fest, dass die bisherige Form der Holzvermarktung dem europäischen Kartellrecht widerspricht. Stichwort: Vertriebskartell. Nun soll eine wettbewerbskonforme Neustrukturierung erarbeitet werden. Die Neuregelung soll im Wesentlichen bewirken, dass der gemeinsame Holzverkauf aus dem Staatswald und aus nicht staatlichen Forstbetrieben zum 1.