Der Erste Beigeordnete Thomas Junior sprach zwar von großer Polizeipräsenz in den vergangenen Jahren, die Wirkung gezeigt habe, er meinte aber auch: „Was wir jetzt haben, ist ein erhöhter Zaun mit Sichtschutz. Das mag allerdings für den einen oder anderen noch nicht genug sein.“ Bei Einbruchsdelikten im ganzen Kreis habe es 2015 und zum Jahreswechsel 2016/2017 hohe Fallzahlen gegeben, erklärte Werner Zorn, Leiter Polizeiinspektion Straßenhaus. Diese seien aber durch Kontrollen deutlich zurückgegangen. Aus polizeilicher Sicht habe sich die Situation in Neschen entspannt: Im Laufe dieses Jahres habe es dort noch kein Einbruchsdelikt gegeben. „Laut Aussage der Straßenmeisterei hat die Vermüllung im Böschungsbereich deutlich nachgelassen, seitdem der Zaun mit dem Sichtschutz steht“, ergänzte der Leiter der Polizeiautobahnstation, Gerhard Bast.
Allerdings wollten die Anwohner die vom Bundestagsabgeordneten Erwin Rüddel bezeichnete „Kompromisslösung“ wegen des aus ihrer Sicht immer noch mangelnden Sichtschutzes und Lärmschutzes nicht hinnehmen. Rüddel sagte, dass das Thema Vermüllung von LBM und Verkehrsministerium schnell aufgegriffen wurde – auch die Erhöhung der Zaunanlage. Den Sichtschutz habe er sich auch anders vorgestellt, aber ohne Kompromiss wäre heute noch keiner da. Für die Präventionsmaßnahme Sichtschutz sei das Innenministerium zuständig. Das hätte eventuell einen festeren bezahlt, aber das Verkehrsministerium habe die höheren Kosten für die Statik der Zaunanlage nicht übernehmen wollen. „Es ist schwierig, zwei Ministerien für eine Sache zu begeistern“, so Rüddel. Das Lärmschutzgutachten hätte gezeigt, dass an der Stelle, wo jetzt der Zaun steht, keine Lärmschutzwand notwendig wäre. „Ich will nicht ausschließen, dass es irgendwann eine Lärmschutzwand gibt, aber die wird wahrscheinlich zwischen A 3 und den Parkplätzen gebaut. So, wie es bei den anderen Rastplätzen der Fall ist, damit die Lkw-Fahrer Lärmschutz bei den Ruhezeiten haben“, meinte Rüddel.
Eine Lärmschutzwand, um die Lkw-Fahrer und nicht die Neschener zu schützen? Die Geräusche des Parkplatzes würden ja dann erst recht in Richtung Ort reflektiert, wenn die Wand keinen beidseitigen Lärmschutz habe, sagte eine Anwohnerin. „Seltsam, dass die Lkw-Fahrer geschützt werden, aber nicht die Anwohner. Dabei haben wir Lärmbelästigungen zu ertragen. Deshalb muss die Wand zum Ort hin errichtet werden. Außerdem ist der Sichtschutz ist kein Sichtschutz, sondern ein Zustand. Wenn man davorsteht, kann man durchschauen“, kritisierte Anwohner Markus Bungarten.
Das jetzige Ergebnis sei nicht zufriedenstellend, sagte auch SPD-Fraktionssprecher Jürgen Jonas. Die Lärmschutzwand hätte die gewünschte Dreifachwirkung gehabt. Michel Christ erläuterte, dass der LBM Neschen als Mischgebiet eingestuft hat, in dem nur ein Anspruch auf Schallschutzfenster bestehe. „Was ist Neschen, ein Wohngebiet, ein Mischgebiet, eine Gemengelage? Das gilt es juristisch zu klären“, sagte Christ. Anfang kommendes Jahres wollen Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde einen Juristen beauftragen. Stellt sich Neschen als Wohngebiet heraus, werde man alles in Bewegung setzen, um die Wand rechtlich fundiert einzufordern. Dann seien Bund und Land in Zugzwang, meinte Rüddel.