In den vergangenen fünf Jahren hat die Polizei 22 Fälle von Jagdwilderei im Kreis erfasst - Aufklärungsquote ist eher niedrig
Jagdwilderei im Kreis Neuwied: Die Aufklärungsquote ist niedrig
Neugierige Blicke
Rehe sind neben Wildschweinen die häufigsten Beutetiere von Wilderern im Kreis Neuwied. Zuletzt wurde Anfang März an einem Straßenrand in Arienheller ein abgezogenes Rehfell gefunden. Von dem Tierkörper fehlt laut Polizei jede Spur. Ermittlungen wegen des Verdachts auf Jagdwilderei sind aufgenommen worden.
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Vor allem nachts treiben Wilderer ihr Unwesen - und werden oft nicht überführt. Der Neuwieder Kreisjagdmeister bittet um mehr Polizeipräsenz.

Anfang März informierte die Polizeiinspektion Linz über den Fund eines abgezogenen Rehfells am Straßenrand in Arienheller. Von dem restlichen Tierkörper fehlte vor Ort jedoch jede Spur. Das Wildtier ist nach Auskunft der Polizeidirektion Neuwied vermutlich Opfer eines Verkehrsunfalls mit einem Auto geworden.

Das mutmaßliche Einschussloch im Fell des Wildtieres erwies sich im Nachgang als Hämatom. Ob der Unfallfahrer oder ein Dritter das Rehfell vom leblosen Körper abgezogen und Letzteren anschließend womöglich mitgenommen hat, ist noch völlig unklar. Täterhinweise gebe es bisher keine. Eine Anzeige gegen Jagdwilderei wurde gegen unbekannt erstattet.

Kaum Zeugenhinweise zu Taten

Allzu oft verlaufen polizeiliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Jagdwilderei im Nichts, wie eine Anfrage der RZ an die Polizeidirektion Neuwied ergab. So sind nach deren Auskunft in den vergangenen fünf Jahren 22 Fälle erfasst worden. Die Hälfte von diesen ereignete sich im Jahr 2022. In dem betrachteten Zeitraum sind laut Polizei insgesamt fünf Fälle aufgeklärt worden.

Die eher niedrige Aufklärungsquote lässt sich darauf zurückführen, dass die Straftaten meist nachts im Wald geschehen und es daher nur selten Zeugen gibt, teilt die Polizeidirektion mit. Meist seien Rehe und Wildschweine Beute der Wilderer. Bei dem Großteil der 22 Fälle handelt es sich laut Polizeiangaben um Fundstellen, bei denen keinerlei Kenntnisse über eine legale Jagd vorlagen. Und gefunden wurde meist Wild mit Einschusslöchern, das von Spaziergängern oder Jägern im Wald entdeckt wurde. In zwei Fällen kam es zu illegalen Hetzjagden mit Hunden.

In letzter Zeit verzeichnete die Polizeidirektion außerdem Verkehrsunfälle mit Wild, bei denen der Unfallbeteiligte aufgrund von Unwissenheit das tote Reh mit nach Hause genommen hatte und erst von dort aus die Polizei verständigte.

Bitte um mehr Polizeipräsenz

Wilderei im Kreis Neuwied beschäftigt auch Kreisjagdmeister Kurt Milad. So würden derzeit nachts im Neuwieder Kreisgebiet vermehrt ungeklärte Schüsse wahrgenommen. Die Kreisjägerschaft habe deshalb die Polizei gebeten, öfters Streife zu fahren. „Wir tauschen uns intensiv aus“, sagt Milad über die Zusammenarbeit mit den Behörden.

Der Verdacht liege nahe, dass durch die immer besser werdende technische Ausrüstung zunehmend Wilderer nachts ihr Unwesen treiben. Der Kreisjagdmeister rät dringend davon ab, mutmaßliche Wilderer selbst zu stellen. Er erinnert an die Polizistenmorde im Landkreis Kusel, als im Januar 2022 zwei junge Beamte bei einer Fahrzeugkontrolle von einem Wilderer erschossen wurden. „Man weiß nicht, wie die reagieren“, sagt der Kreisjagdmeister. Er rät dazu, Fahrzeugkennzeichen von verdächtigen Personen zu notieren und der Polizei zu melden.

Wilderei: So ist sie definiert, so wird sie bestraft

Wilderei wird im Strafgesetzbuch durch den Paragrafen 292 definiert. Demnach ist Wilderei: Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört. Also nicht nur das Nachstellen, Fangen und Töten von Wild wird als Wilderei geahndet, sondern beispielsweise auch das Mitnehmen von Geweihen, Federn oder Knochen aus einem Revier,falls keine Erlaubnis dafür vorliegt. Ebenfalls gilt die Mitnahme von Unfallwild als Wilderei.

Wilderer können laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Bei besonders schweren Fällen, wenn Wilderei beispielsweise gewerbs- oder gewohnheitsmäßig, zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder von mehreren mit Schusswaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich ausgeführt wird, sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. red

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