Verkehrslärm im Kreis Neuwied
Ist Lkw-Durchfahrtsverbot auf der B42 ein Papiertiger?
Verkehrslärm in Leutesdorf: Auf der B42 zwischen Neuwied und der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen gilt generell ein Durchfahr
Verkehrslärm in Leutesdorf: Auf der B42 zwischen Neuwied und der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen gilt generell ein Durchfahrtsverbot für Lkw über 7,5 Tonnen. Allerdings gibt es auch Ausnahmeregeln für hiesige Unternehmen.
Archiv Daniel Dresen. Daniel Dresen

Die B42 zwischen Neuwied und der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen führt durch mehrere Gemeinden. Seit 1992 gilt auf dieser Strecke eigentlich ein Durchfahrtsverbot für Lkw über 7,5 Tonnen. Doch ein Anwohner zweifelt, dass dieses eingehalten wird.

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Anfang des Jahres ist Stefan Bersch aus dem beschaulichen Hunsrück in die Hauptstraße in Leutesdorf gezogen. Auswärtigen ist die Ortsdurchfahrt des Weindorfs besser bekannt als ein Streckenabschnitt der B42. „Mir ist direkt der Verkehrslärm aufgefallen.

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