Sind dringend sanierungsbedürftig: die Brückentürme in Erpel, die seit Sommer 2015 nicht mehr im Eigentum der Ortsgemeinde sind.
Archiv Christina Nover
Erpel. Eine Gerichtsverhandlung, bei der es um die Widmung des Brückenturm-Grundstücks geht, hat in Erpel für Unsicherheit gesorgt. Ist die Ortsgemeinde nun doch für die baufälligen Gebäudeteile verantwortlich?
Von unserer Mitarbeiterin Sabine Nitsch
Die Gemengelage ist hochkompliziert. Es geht um eine sogenannte Nichtigkeitsfeststellungklage, die die DB-Netz AG gegen das Eisenbahnbundesamt (EBA) beantragt hat. Die hat unter anderem die Frage zum Inhalt, ob das Grundstück, auf dem die Erpeler Brückenpfeiler der ehemaligen Ludendorff-Brücke stehen, noch dem Bahnbetrieb gewidmet ist oder nicht.