29-Jähriger und Komplizin (21) für 15 Einbrüche in Wohnhäuser, Geschäfte und Schulen verurteilt
In 15 Häuser, Geschäfte und Schulen eingebrochen: Haft für Duo nach Diebeszug um Neuwied
Landgericht Koblenz
Landgericht Koblenz
Fredrik von Erichsen. DPA

Es war eine bemerkenswerte Diebestour, die ein 29-Jähriger und seine 21-jährige Komplizin im Kreis Neuwied hingelegt haben. Von August bis Oktober waren die zwei unterwegs und brachen mehr als ein Dutzend Mal in Gebäude ein. Jetzt musste sich das Pärchen vor der zweiten Strafkammer am Landgericht Koblenz verantworten.

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Die Staatsanwaltschaft Koblenz warf ihnen vor, in der Zeit vom 11. August bis zum 22. Oktober 2021 in 15 Fällen in Wohn-, Geschäfts- und Schulgebäude eingebrochen zu sein. Dabei entwendeten sie Bargeld in Höhe von insgesamt circa 2100 Euro, Schlüssel, Mobilgeräte, Laptops und EC-Karten. Die Geräte sollten offenbar über eBay-Kleinanzeigen wiederverkauft werden. Beide Angeklagte zeigten sich am ersten Prozesstag weitgehend geständig. Beide konsumieren nach eigenen Angaben Drogen und Alkohol, wohl der wesentliche Grund für sie, die Taten zu begehen. Beide sind auch aus der lokalen Drogenszene polizeibekannt.

Nach der Begutachtung durch einen forensisch-psychiatrischen Sachverständigen zeigten sich beide therapiebereit, daher erhielt jetzt der 29-jährige die Möglichkeit, seine Haftstrafe durch eine erfolgreich durchlaufene Therapie zu verkürzen. Seiner Freundin wurde es dringend angeraten.

Unterbringung in Entziehungsanstalt angeordnet

Die zweite Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Andreas Groß verurteilte den Mann wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl, Diebstahl in zehn Fällen sowie versuchtem Diebstahl in zwei Fällen unter Einbindung von Vorstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet.

Seine Freundin erhielt wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl, Diebstahl in fünf Fällen, versuchtem Diebstahl sowie dem Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Einziehung des Wertes der von den Angeklagten erzielten Taterträge in Höhe von 1164,57 Euro wurde angeordnet, die Angeklagten haften insoweit als Gesamtschuldner. Darüber hinaus wurde eine Einziehung von Taterträgen in Höhe von weiteren 768,85 Euro gegen den 29-Jährigen angeordnet. Alle Verfahrensbeteiligten erklärten Rechtsmittelverzicht, das Urteil ist also rechtskräftig.

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