Im Kreis Neuwied gilt die 3-G-Regel in Innenräumen – und damit eine Testpflicht
Seit Montag gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Version der Corona-Bekämpfungsverordnung, und die sieht in Landkreisen mit einer Inzidenz jenseits der 35 gewisse Einschränkungen vor – der Kreis Neuwied liegt seit einer ganzen Weile beständig über dieser Kennzahl, zuletzt sogar über Tage hinweg über 60.
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Neben Einschränkungen bei Veranstaltungen (drinnen sind nur noch 350 Personen erlaubt, draußen maximal 500) geht es vor allem um die Einführung der 3-G-Regel bei Aktivitäten in Innenräumen. „Ganz kurz gesagt: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss für sehr viele Aktivitäten in Innenbereichen künftig eine Bescheinigung über einen negativen Schnelltest vorlegen oder einen Selbsttest an Ort und Stelle machen, so lange die Inzidenz über 35 liegt“, ...