Anfang des Jahres 2021 war der Schulleiter der IGS Neuwied zahlreichen Vorwürfen ausgesetzt. So wurden seine berufliche Befähigung zur Leitung der Schule infrage gestellt sowie straf- und dienstrechtlich relevante Vorwürfe erhoben. Neben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier als Dienstherrin des Schulleiters waren nach Eingang von Anzeigen auch die Strafverfolgungsbehörden in dieser Angelegenheit tätig.
Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren inzwischen eingestellt, teilt ADD-Sprecherin Eveline Dziendziol mit. Auch die Strafverfolgungsbehörden konnten demnach kein strafrechtlich relevantes Verhalten des Schulleiters ermitteln. Die Vorwürfe hätten sich als haltlos erwiesen.
Bereits im April 2021 hatte die ADD mitgeteilt, dass weder sie noch der Landkreis Neuwied als Schulträger Tatsachen ermitteln konnten, die disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen den Schulleiter erforderlich gemacht hätten. „Zur Leitung einer IGS ist der Schulleiter zweifelsfrei befähigt“, heißt es abschließend.
red