Linz
Hotelstreit: Linzer Investor legt Plan mit Gästezimmern vor
Auf dem noch freien Rheinpromenadengrundstück an der Linzhausenstraße möchte der Investor ein Wohn- und Geschäftshaus mit Gewerbe, Gastronomie und Wohnungen realisieren. Im neuesten Plan sind auch 16
Mario Quadt

Linz – Grundstücksbesitzer Wilhelm Bock kommt dem Willen der Kommune an der Rheinpromenade entgegen. Jetzt muus der Linzer Stadtrat entscheidet, ob er der neuen Bauanfrage zustimmt und somit den Weg freimacht für das seit sechs jahren geplante Wohn- und Geschäftshaus auf dem Filetgrundstück an der der B 42. 

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Linz – Grundstücksbesitzer Wilhelm Bock kommt dem Willen der Kommune an der Rheinpromenade entgegen. Jetzt muus der Linzer Stadtrat entscheidet, ob er der neuen Bauanfrage zustimmt und somit den Weg freimacht für das seit sechs jahren geplante Wohn- und Geschäftshaus auf dem Filetgrundstück an der der B 42. 

Linz. Es ist ein eisiger Wind, der über den matschigen, vom Dauerregen aufgeweichten Parkplatz weht. Der Rhein plätschert dagegen fast beruhigend gemächlich dahin. Die gerade mal einstelligen Plusgrade passen nur zu gut zur Vor-Ort-Verhandlung des Kreisrechtsausschusses an der Linzer Rheinpromenade: So abgekühlt wie das Mai-Wetter momentan, so ist auch das Klima unter den Beteiligten im Linzer Hotelstreit, der gestern Mittag auf der Tagesordnung des Ausschusses stand.

Investor Wilhelm Bock aus Waldbreitbach, Eigentümer des Filetgrundstücks an der Linzhausenstraße 1, ist gekommen, um eigentlich einen alten Hut hervorzuzaubern: eine Bauvoranfrage vom 2. Januar 2009. Ein Haus mit Wohnungen, Gewerbe und Gastronomie soll auf der derzeitigen Brache, die Bock 2006 ersteigert hat, entstehen. Doch wie berichtet stößt sich die Stadt Linz an diesem Vorhaben: Seit 1983 hat sie ihren Wunsch nach einem großen Hotel an dieser Stelle – vis-à-vis dem Bahnhofparkplatz – im Bebauungsplan festgeschrieben. Diese „Gängelung„, so Bock im Gespräch mit der RZ, will der Grundstückseigentümer aber nicht klaglos hinnehmen. Er reichte eine Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz ein, das wiederum die unwirtschaftliche Nutzungseinschränkung für unzulässig erklärte.

Doch was tun mit dem guten Recht, wenn der Investor mit der Stadt noch immer kein Einvernehmen gefunden hat, wie es weitergehen soll? Bock zeigte guten Willen, wie er bekundet: Er bot an, dass sein geplanter Komplex um 16 Hotelzimmer erweitert wird, die – so ist es vereinbart – das benachbarte Hotel Friends mieten kann, um Busgruppen zu beherbergen.

Dieses veränderte Konzept ist Gegenstand einer zweiten Bauvoranfrage Bocks bei der Kreisverwaltung. Diese ruht jedoch, solange die erste Anfrage aus dem Jahr 2009 (ohne die 16 Gästezimmer) nicht abschließend beantwortet ist. Allerdings brach Bock die nach dem OVG-Urteil wieder aufgenommenen Verhandlungen mit der Stadt ab. Zu beleidigend sei die Wortwahl, zu hoch die Forderung gewesen. „Die Gespräche sind gescheitert, weil Linz festschreiben wollte, dass Herr Bock die Hotelzimmer für einen längeren Zeitraum betreibt“, sagt Rechtsanwalt Karl-Heinz Bortloff, der den Investor juristisch vertritt.

Auch Stadtbürgermeister Adi Buchwald, der sich gestern vom Rechtsbeistand der Stadt vertreten ließ, hatte gegenüber der RZ von einer „komplizierten Atmosphäre" gesprochen. Eine vertrackte, rechtlich komplizierte Situation.

Doch Stefan Birkenbeil vom Bauamt der Kreisverwaltung unterbreitete gestern nach einem kurzen Sechsaugengespräch mit Bock und Anwalt einen Vorschlag: Der Investor stellt seinen Bauantrag (ohne die 16 Hotelzimmer) erst einmal zurück und präferiert jenen mit den Gastzimmern. Sowohl für den Investor als auch für die Stadt ein Vorschlag, über den man verhandelt könne, bekundeten beide Seiten. Nun ist also der Linzer Stadtrat gefragt, ob er dem veränderten Ansinnen des Grundstückseigentümers zustimmen kann.

Von unserem Redakteur Mario Quadt

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