Kreis Neuwied
Hohe Inzidenzwerte: Kreis Neuwied dreht Lockerungen zurück – Nur noch Terminshopping ab Mittwoch
Am Montagvormittag war in der Neuwieder Mittelstraße durchaus einiges los – das wird sich voraussichtlich ab Mittwoch wieder deutlich ändern. Denn ab dann gelten kreisweit wieder Einschränkungen aufgrund der hohen Inzidenzwerte. Terminshopping bleibt möglich.
Jörg Niebergall

Kreis Neuwied. Schlendern, stöbern, shoppen – und das ohne vorher einen Termin im Laden auszumachen: Diese Freiheit währte im Kreis Neuwied nur kurz.

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Das Pandemiegeschehen zwingt die Kreisverwaltung dazu, erst kürzlich erlassene Lockdown-Lockerungen wieder zurückzunehmen. So ist im gesamten Kreis Neuwied ab Mittwoch, 17. März wieder nur ein Terminshopping möglich. Auch beim Sport und in der Kultur gelten wieder strengere Einschränkungen.

Aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte in der Corona-Pandemie musste der Landkreis Neuwied eine neue sogenannte Muster-Allgemeinverfügung des Landes erlassen, teilt die Kreisverwaltung mit. Diese Verfügung ist auf der Internetseite des Kreises nachzulesen. Dieses Vorgehen ist vorgegeben und abgesprochen, der Mechanismus setzt ein, wenn landesweit die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50 gestiegen ist und im betreffenden Landkreis die Inzidenz ebenfalls den Wert von 50 übersteigt – was für den Kreis Neuwied deutlich gilt.

„Wir hatten da keinen Spielraum“, betont Landrat Achim Hallerbach im Gespräch mit der RZ, kündigt aber an, dass die Landräte und der kommunale Spitzenverband im Laufe der Woche das Gespräch mit dem Land suchen werden – vor allem, um mittelfristig einen Flickenteppich zu vermeiden. Ganz konkret: Im Kreis Neuwied werden nun Lockerungen im Einzelhandel kassiert, im benachbarten Kreis MYK bleiben sie bestehen. Hallerbach kündigt an, dass zumindest die drei Westerwald-Landkreise (AK, WW, NR) koordiniert vorgehen wollen.

Es sei, wie es sei – die neue Verfügung gilt nun jedenfalls zunächst bis zum 28. März – wenn nicht zwischenzeitlich die Inzidenz an Rhein und Wied dauerhaft sogar über 100 steigt und nochmals weitere Einschränkungen notwendig werden, etwa wieder die komplette Schließung des Einzelhandels.

Frank Laupichler, Leiter der Abteilung Ordnung und Recht der Kreisverwaltung Neuwied, sagt laut Pressemitteilung: „Natürlich sind wir uns der Auswirkungen von beschränkenden Maßnahmen bewusst und hätten es lieber vermieden. Aber es gibt nun einmal die gemeinsam zwischen Bund und Land am 1. März beschlossene Linie im Infektionsschutz und in der Konsequenz klare Vorgaben durch das Land Rheinland Pfalz, kurzfristig strengere Maßnahmen zu ergreifen beziehungsweise auf die ursprüngliche Regelung der Kontaktbeschränkungen zurückzugehen, um das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten.“ Hallerbach ergänzt, dass „die zu treffenden Maßnahmen immer nur dem Pandemiegeschehen hinterherhinken können“. Er fordert angesichts der Lage: „Wir müssen das Impfen noch mehr forcieren. Es kann noch so viel getestet werden, wenn die Impfungen nicht noch weiter ausgeweitet werden.“

Was nun ab Mittwoch konkret gilt:

  • Ab Mittwoch dürfen gewerbliche Einrichtungen nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine (Terminshopping) vergeben werden, bei denen pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche einem Kunden zeitgleich Zutritt zu der Einrichtung gewährt wird. Es gelten auch hier die Maskenpflicht und die Abstandsregeln. Termine sind so zu vergeben, dass sichergestellt ist, dass Ansammlungen von Personen in oder vor den Einrichtungen vermieden werden. Diese Vorgaben gelten auch für Büchereien und Archive. Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Von der Regelung ausgenommen sind Betriebe des täglichen Bedarfs sowie beispielsweise Blumenfachgeschäfte und Baumärkte.
  • Amateursport ist nun wieder nur im Freien und mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen bei Beachtung des Abstandsgebots zulässig (bei Kindern und Jugendlichen unter 14 sind Gruppen bis 20 plus Trainer möglich).
  • Auch der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt.

Von unserem Redaktionsleiter Tim Kosmetschke

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